Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Bezugsmöglichkeiten für Hypnotika. Ich arbeite zur Zeit für meine Berufsschule ein Referat über Hypnotika aus. Nachdem ich jetzt einiges über die Wirkungsweise von Propofol und Etomidat-Lipuro gelesen habe, stellte ich durch Zufall fest, daß beide Mittel über Internet-Apotheken wie beispielsweise DocMorris zu beziehen sind. Zwar "nur" gegen Rezept, aber es gibt sie zu bestellen. Es ist weniger interessant für mein Referat, als daß es mich persönlich interessiert. Bislang dachte ich, daß solche Medikamente unters Betäubungsmittelgesetz fallen und somit nicht im "Handel" erhältlich sind. Oder handelt es sich hierbei um "abgeschwächte" Medikamente, die zwar unter dem Handelsnamen Propofol vertrieben werden, aber nicht als Kurzhypnotikum eingesetzt werden können, weil sie vielleicht von der Wirkungsweise her zu schwach sind?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Gruß, Nadine
Hallo Nadine,
beide Substanzen sind in der Tat nur "rezeptpflichtig" und können somit nach Vorlage eines gültigen Rezeptes über eine (ggfs. auch Internet-) Apotheke bezogen werden. Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen in Deutschland u. A. alle Opiate, wie z. B. Morphin. Nähere Informationen finden Sie bei http://de.wikipedia.org/wiki/Bet%C3%A4ubungsmittel
Gruß F. V.
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Gaby Gnadenlos
RE: Propofol und Betäubungsmittelgesetz
Hallo Nadine,
meine Antwort ist zwar keine auf Deine Frage, ich möchte nur jedem raten, der Angst vor Magen - und Darmspiegelungen hat, sich eine Kurznarkose mit Propofol geben zu lassen, weil man sich danach wie "neugeboren" fühlt und richtig gut ausgeschlafen aufwacht und sich richtig gut fühlt, danach konnte ich soagr zum Sport gehen...
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