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Prüfen der Schutzreflexe

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  • Prüfen der Schutzreflexe

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zum Thema Schutzreflexe: wie kann ich überprüfen, ob zB der Schluckreflex einer bewusstlosen Person noch vorhanden ist.
    Dieser erlischt doch "normalerweise" vor dem Cilliarreflex und Cornealreflex, oder?


  • RE: Prüfen der Schutzreflexe


    Hallo Lars!

    Ich weiß nicht, wofür du diese Infos benötigst, aber im Rahmen der Ersten Hilfe kann ich mir keine praxistaugliche Methode zur Überprüfung des Schluckreflexes vorstellen. Bei jeder bewußtlosen Person mußt du mit Minderung/Ausfall des Schluck- und Hustenreflexes rechnen, daher stabile Seitenlage, um (neben der Verlegung der Atemwege durch die Zunge) Aspiration zu verhindern. Ein "Cilliarreflex" ist mir nicht bekannt.

    Gruß, Alina

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    • RE: Prüfen der Schutzreflexe


      > Ein "Cilliarreflex" ist mir nicht bekannt

      ... wenn man es etwas anders schreibt... Schau mal hier und dann unter "verwandte Themen":

      http://www.gesundheit.de/roche/index...24839.000.html

      Grüße
      Platon

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      • RE: Prüfen der Schutzreflexe


        Hi planton und danke erstmal. :-) Der Ziliarreflex ist ein Begiff aus der Augenheilkunde. Ich wüßte nicht, wie man einen Bewußtlosen zur Akkomodation bewegen könnte...

        Ich denke Lars hat entweder den Pupillenreflex oder (noch eher) den sog. "eyelash reflex" gemeint. "Ciliar-" bezieht sich nicht nur auf den Musculus ciliaris, sondern hat auch die Bedeutung "die Wimper betreffend".

        Was hast du gemeint, Lars?

        Schönen Gruß, Alina

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        • RE: Prüfen der Schutzreflexe


          Hallo Alina,
          in der tat war "die Wimper betreffend" gemeint - ich kenne das so: beim berühren der Wimpern schließt sich das Augen reflexmäßig, bzw. beim geschlossenen Auge sieht man zumindest eine leihte Bewegung des Augenlids.
          Ich kenne das zB zum festellen der Narkosetiefe - oder vertue ich mich da?

          Grüße
          Lars

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          • RE: Prüfen der Schutzreflexe


            Stimmt!
            F. V.

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