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Hirnschaden durch Narkose @Dr. Völkert

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  • Hirnschaden durch Narkose @Dr. Völkert

    Hallo Dr. Völkert,

    ich habe kürzlich in der Zeitung über den fall eines 5jährigen Jungen gelesen, der eine einfache Mandeloperation durchführen lassen hat.

    Nach der Operation und noch im Aufwachraum ist die Spontanatmung des Jungen nicht sofort eingesetzt und der Junge wurde vom Anästhesiepfleger beatmet.

    Es kam aber trotzdem zu einem von dem Pfleger zunächst unbemerkten Herzstillstand.

    Da dies zunächst unbemerkt blieb wurden die Wiederbelebungsmaßnahmen zu spät eingeleitet und aufgrund des Sauerstoffmangels im Gehirn wurde das Kind zu einem Schwerstpflegefall.

    Der Narkosearzt wurde daraufhin beschuldigt wichtige Maßnahmen, d.h. die Beatmung nach der OP nicht selber durchgeführt, sondern dem Pflegepersonal überlassen zu haben. Durch diesen Umstand wurde auch der Herzstillstand zu spät bemerkt.

    Der Narkosearzt versuchte sich daraufhin damit zu rechtfertigen, daß er durch die von ihm durchgeführten Narkosen, die in dem zeitraum stattfanden, in dem der Junge im Aufwachraum war, zeitlich nicht in der Lage war die Maßnahmen selber durchzuführen, so daß diese von dem Pfleger durchgeführt werden mußten.

    Schließlich wollte er das Tagespensum und den OP-ablauf einhalten.

    Dieses Verhalten hat der Gerichtsgutachter als unärztlich bezeichnet, somit einer der schwersten Vorwürfe, den man als Arzt einem ärztlichen Kollegen machen kann.

    Weiter versuchte sich der Narkosearzt damit zu rechtfertigen, daß zu dem Herzstillstand angeblich eine latente Herzmuskelentzündung geführt habe und nicht die zu spät einsetzende Wiederbelebung seitens des Anästhesiepflegers.

    Auch dies konnte der Gerichtsgutachter wiederlegen, da der ursächliche Zusammenhang zwischen zu spät erfolgter Wiederbelebung und Hirnschaden erwiesen sei.

    Weiter kam zur Sprache, daß der Narkosearzt mehrere Narkosen parallel durchgeführt habe, d.h. nicht einen Patienten kontinuierlich überwacht habe, sondern gleichzeitig eine andere OP im Nebenzimmer betreut habe...

    Jetzt habe ich dazu mal einige Fragen:

    Steht im Aufwachraum in kleineren Kliniken für den Notfall eigentlich sofort ein Anästhesist zur Verfügung, ich habe gehört, daß dies nur in größeren Kliniken der Fall sei.

    In kleineren Kliniken soll im Aufwachraum nur Pflegepersonal, jedoch kein Anästhesist vor Ort sein.

    Und welche Maßnahmen dürfen im Notfall vom Pflegepersonal und welche müssen vom Anästhsisten durchgeführt werden ??

    Vielen Dank und schönes WE


  • Nachtrag


    Hallo Dr. Völkert,

    ich habe etwas falsch formuliert.

    Der junge hat nach der OP zuerst spontan geatmet und wurde dann in den Aufwachraum verlegt.

    Erst im Aufwachraum hat dann die Spontanatmung aufgehört...

    Dies als Korrektur zu meinem Posting.

    Kommentar


    • RE: Hirnschaden durch Narkose @Dr. Völkert


      Hallo Rosa,
      zu der von Ihnen zitierten Zeitungsmeldung kann ich nicht Stellung beziehen (siehe mein aktuelles Posting), da ich ungern Spekulationen aufstelle...
      In den meisten Kliniken (auch den größeren) ist ein Narkosearzt nicht durchgehend im Aufwachraum anwesend, jedoch jederzeit (!!) und sofort erreichbar (Pieper, Notfalltelefon). Der Aufwachraum befindet sich i. d. R. in räumlicher Anbindung an den OP oder die Intensivstation, wo auch sofort ein Arzt abrufbar ist.
      Die Überwachung der Patienten erfolgt durch Anästhesie-/Intensiv FACHpflegepersonal (3 jährige Ausbildung in Krankenpflege, anschließend 2-3 jährige Zusatzqualifikation in Anästhesiologie und Intensivmedizin). Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich nur berichten, daß diese Schwestern und Pfleger in höchstem Maße qualifiziert sind, eine suffiziente Betreuung der Ihnen anvertrauten Patienten zu gewährleisten. Sie beherrschen i. d. R. alle notwendigen Kenntnisse und manuellen Fertigkeiten zur Einleitung einer Wiederbelebung, einschließlich Beatmung und ggfs. Intubation (wozu sie im Rahmen der Notkompetenz auch berechtigt sind), bis ärztliches Personal vor Ort ist. Darüberhinaus gewährleistet die technische Überwachung im AWR eigentlich ein zeitgerechtes Handeln, da Veränderungen der Herzfrequenz, des Blutdrucks sowie Abfälle der Sauerstoffsättigung sofort als Alarm gemeldet werden.
      Herzliche Grüße und ebenfalls schönes WE
      F. V.

      Kommentar

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