ich habe kürzlich in der Zeitung über den fall eines 5jährigen Jungen gelesen, der eine einfache Mandeloperation durchführen lassen hat.
Nach der Operation und noch im Aufwachraum ist die Spontanatmung des Jungen nicht sofort eingesetzt und der Junge wurde vom Anästhesiepfleger beatmet.
Es kam aber trotzdem zu einem von dem Pfleger zunächst unbemerkten Herzstillstand.
Da dies zunächst unbemerkt blieb wurden die Wiederbelebungsmaßnahmen zu spät eingeleitet und aufgrund des Sauerstoffmangels im Gehirn wurde das Kind zu einem Schwerstpflegefall.
Der Narkosearzt wurde daraufhin beschuldigt wichtige Maßnahmen, d.h. die Beatmung nach der OP nicht selber durchgeführt, sondern dem Pflegepersonal überlassen zu haben. Durch diesen Umstand wurde auch der Herzstillstand zu spät bemerkt.
Der Narkosearzt versuchte sich daraufhin damit zu rechtfertigen, daß er durch die von ihm durchgeführten Narkosen, die in dem zeitraum stattfanden, in dem der Junge im Aufwachraum war, zeitlich nicht in der Lage war die Maßnahmen selber durchzuführen, so daß diese von dem Pfleger durchgeführt werden mußten.
Schließlich wollte er das Tagespensum und den OP-ablauf einhalten.
Dieses Verhalten hat der Gerichtsgutachter als unärztlich bezeichnet, somit einer der schwersten Vorwürfe, den man als Arzt einem ärztlichen Kollegen machen kann.
Weiter versuchte sich der Narkosearzt damit zu rechtfertigen, daß zu dem Herzstillstand angeblich eine latente Herzmuskelentzündung geführt habe und nicht die zu spät einsetzende Wiederbelebung seitens des Anästhesiepflegers.
Auch dies konnte der Gerichtsgutachter wiederlegen, da der ursächliche Zusammenhang zwischen zu spät erfolgter Wiederbelebung und Hirnschaden erwiesen sei.
Weiter kam zur Sprache, daß der Narkosearzt mehrere Narkosen parallel durchgeführt habe, d.h. nicht einen Patienten kontinuierlich überwacht habe, sondern gleichzeitig eine andere OP im Nebenzimmer betreut habe...
Jetzt habe ich dazu mal einige Fragen:
Steht im Aufwachraum in kleineren Kliniken für den Notfall eigentlich sofort ein Anästhesist zur Verfügung, ich habe gehört, daß dies nur in größeren Kliniken der Fall sei.
In kleineren Kliniken soll im Aufwachraum nur Pflegepersonal, jedoch kein Anästhesist vor Ort sein.
Und welche Maßnahmen dürfen im Notfall vom Pflegepersonal und welche müssen vom Anästhsisten durchgeführt werden ??
Vielen Dank und schönes WE
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