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Muss nochmal nachfragen, weil die Ärzte-Zeitung

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  • Muss nochmal nachfragen, weil die Ärzte-Zeitung

    von Narkosezwischenfällen von bis zu 50 % bei OP´s schreibt.

    Nachzulesen unter:

    http://www.aerztezeitung.de/docs/200...puter/internet

    Ärzte Zeitung, 22.06.2004

    --------------------------------------------------------------------------------


    Meldestelle für Narkosezwischenfälle geplant
    Pannen sollen in Internet-Datenbank erfaßt und von Experten analysiert werden


    NÜRNBERG (dpa). Fachärzte wollen künftig mit einer Meldestelle für Behandlungspannen Narkosen noch sicherer machen.

    Dabei sollen Zwischenfälle in einer Internet-Datenbank erfaßt und von einer Spezialisten-Kommission analysiert werden, teilte die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) in Nürnberg mit. Die betroffenen Ärzte sollen Hinweise erhalten, wie sich Fehler künftig vermeiden ließen.

    "Oft sind es kleine Schritte, die später zur Katastrophe führen", sagte DGAI-Präsident Professor Claude Krier. Bislang seien solche Fehler bei Narkosen erst bekannt geworden, wenn sich Staatsanwälte und Gerichte damit beschäftigten.

    "Da sich solche Prozesse oft über Jahre hinzogen, ist das ein viel zu langsames System", sagte Krier. Auch gehe es bei dem künftigen Meldesystem nicht um die Schuldfrage, sondern um die Verbesserung von Behandlungsmethoden.

    Nach Angaben der DGAI liegt das Risiko für Zwischenfälle bei Vollnarkosen bei 45 bis 50 Prozent.


  • RE: Muss nochmal nachfragen, weil die Ärzte-Zeitun


    Die meisten Arztfehler, mit denen sich die Gerichte befassen treten tatsächlich im Bereich der Anästhesie auf, erst an zweiter Stelle kommt die Chirurgie.

    Das liegt jedoch in den meisten Fällen nicht daran, daß die Anästhesisten schlecht arbeiten, sondern daran, daß während einer OP meistens Zwischenfälle auftreten, die in den Verantwortungsbereich des Anästhesisten fallen.

    Viele Patienten leiten dadurch sofort ein schuldhaftes Verhalten des Anästhesisten ab, und erheben daraufhin eine Klage bei Gericht.

    Wobei erwähnt werden muß, daß die Gerichte meistens ein schuldhaftes Verhalten des Anästhesisten verneinen.

    Um die Vielzahl unberechtigter Klagen einzudämmen, wäre es dann tatsächlich sinnvoll eine Meldestelle für Narkosezwischenfälle einzurichten, dadurch könnten viele Fälle schon außergerichtlich beurteilt werden, so daß es erst garnicht zu einer Klage kommen würde.

    Wie Dr. Völkert bereits erwähnt hat, werden heutzutage aufgrund der besseren Narkoseverfahren auch Narkosen bei Patienten durchgeführt, bei denen man früher aufgrund deren ernsthaften Erkrankungen garnicht das Risiko einer Narkose eingegangen wäre.

    Auch dadurch kommt es häufiger zu Zwischenfällen im Bereich der Anästhesie als im Bereich der Chirurgie, was jedoch nicht durch Fehler des Anästhesisten, sondern durch die Vorerkrankungen des Patienten bedingt ist.

    Weiter werden heute viel chirurgische Eingriffe durchgeführt, z..B. im Bereich der Transplantationschirurgie, am Herzen etc. die früher noch nicht möglich waren, auch dies sind Gründe für relativ häufige Narkosezwischenfälle, die jedoch nicht dem Anästhesisten angelastet werden können, sondern durch die Schwere des chirurgischen Eingriffs und die Folgen für den Organismus, die dann zwar in den Verantwortungsbereich des Anästhesisten fallen, ursächlich aber durch die Schwere der Operation hervorgerufen worden sind...

    Kommentar


    • Nachtrag


      Hallo Luther,

      Wie du in meinen Postings unter dem Thread von schorschkarl vom 02.08.04 (Schmerzen und Gehprobleme nach Entbindung) sehen kannst, kenne ich mich im Arztfehlerrecht ziemlich gut aus, da ich auch mal einen Arzt verklagt habe, (jedoch keinen Narkosearzt) dadurch eignet man sich umfangreiche rechtliche (und auch medizinische) kenntnisse an...auch habe ich schon viele Urteile im Zusammenhang mit zwischenfällen auch im Bereich der Anästhesie gelesen. Der Grund hierfür liegt darin, daß ich durch die Urteilsbegründungen auch viel im Hinblick auf mein Gerichtsverfahren lernen konnte und dadurch Fehler vermeiden konnte.

      Jedenfalls kann ich die rechtliche Situation durch meine langjährige Gerichtserfahrung ziemlich gut beurteilen, so daß ich schon zu deinem Thread qualifiziert Stellung nehmen konnte.

      Brauchst also keine Angst zu haben, die meisten Narkoseärzte arbeiten sehr gut und Narkosezwischenfälle sind fast immer auf Umstände zurückzuführen die der Narkosearzt nicht schuldhaft verursacht hat.

      Kommentar


      • Statistik der Kunstfehler...


        Hi Luther,

        Im Zusammenhang mit deinem Thread muß der Vollständigkeithalber noch erwähnt werden, daß schuldhafte Fehler in den Praxen der Allgemeinmediziner einen weit höheren Prozentsatz haben als im Bereich der Anästhesie oder Chirurgie.

        Hier kann ich nur einen Bundesrichter zitieren.
        Zitat:
        "Die Häufigkeit der Kunstfehler muß NICHT im Bereich der Anästhesie und der großen chirurgischen Eingriffe zu suchen sein, sondern sie finden tagtäglich in den Praxen der Allgemeinmediziner statt. Ursache dafür sind auf Arroganz oder Ignoranz beruhende Unterlassungen im Praxisalltag der Allgemeinmediziner, wobei der ahnungslose Patient dann garnicht auf die Idee kommt sein Recht vor Gericht wahrzunehmen."

        Von meiner persönlichen Erfahrung her kann ich mich dieser Meinung des Bundesrichters nur anschließen.

        Kunstfehler der praktischen Ärzte sind schwer nachweisbar und zu beweisen, da der Patient meist zu unerfahren ist, um diese zu erkennen Dies wollte der Bundesrichter zum Ausdruck bringen.

        Wenn du hier also Statistiken über Zwischenfälle anführst, muß der Vollständigkeit erwähnt werden, daß die Hausärzte und auch die Hauszahnärzte tagtäglich quantitativ und qualitativ gröbere Fehler als die Anästhesisten oder Chirurgen begehen, die meist jedoch nicht geahndet werden.

        Kommentar



        • RE: Muss nochmal nachfragen, weil die Ärzte-Zeitun


          Guten Morgen Luther,
          das mit der Zwischenfallinzidenz bei Vollnarkose scheint Ihnen ja keine Ruhe zu lassen - mir übrigens auch nicht, da die Zahlen so nicht stimmen können. Also habe ich die DGAI kontaktiert und nachgehakt. Was den ersten Teil der Pressemitteilung anbetrifft, ist ja alles richtig. Nur wie diese Zahlen zustande kommen und ob sie tatsächlich von der DGAI stammen, konnte mir selbst die Rechtsstelle (welche für Zwischenfälle etc. zuständig ist), nicht beantworten. Also getreu nach Reinhard Mey: wer glaubt schon was in der Zeitung steht! Aber Scherz beiseite: ich vermute, daß es sich hier um ein rein sprachliches Problem handelt, was die Definition der Zwischenfälle anbetrifft. Bis vor ungefähr 12 Jahren wurden alle Besonderheiten, die während einer Narkose auftraten, unter dem Oberbegriff "Zwischenfälle-Ereignisse-Komplikationen" sog. ZEK's, zusammengefaßt und einheitlich dokumentiert. Die Begrifflichkeit hat sich heute etwas geändert, wir sprechen von anästhesiologischen Verlaufsbeobachtungen (AVB's) (klingt auch irgendwie netter). Inhaltlich hat sich nichts geändert; zu den "Zwischenfällen" zählt man allerdings auch jede Form der Blutdruckveränderung und Änderung der Herzfrequenz über bzw. unter 30 % des Ausgangswertes, ebenso technische Probleme, verlängerte Aufwachphase, erhöhter Narkotikabedarf, Übelkeit etc. Hinzu kommt eine Kodierung nach Schweregraden. Wenn man natürlich alle AVB's im Sinne von Zwischenfällen wertet (Hat somit nichts mit Todesfällen zu tun!!!) könnten schon entsprechende Zahlen der Realität entsprechen. Übrigens, auch Halschmerzen, Wundschmerzen, Kältezittern müßten dann als Zwischenfall interpretiert werden.
          Die Geschäftsstelle der DGAI wird sich um die Pressemitteilung noch mal kümmern, denn diese Zahlen kann man tatsächlich nicht so stehen lassen, sie führen nur zu allg, Verunsicherung.
          Liebe Grüße
          F. V.

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          • Danke für den Hintergrundbericht !


            .

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