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Schmerzen und Gehprobleme nach Entbindung

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  • Schmerzen und Gehprobleme nach Entbindung

    Hallo,

    Meine Frau hat vor 14 Tagen unseren zweiten Sohn entbunden. Da sie bei der Geburt unseres ersten Sohnes sehr starke Schmerzen hatte, entschloss sie sich diesmal für eine PDA (Periduralaästhesie). Es wurde 6 mal versuct Ihre diese zu legen, allerdings ohne Erfolg. Schliesslich gab man es auf mit der Begründung, es läge an Ihrer starken Rückenmuskulatur.
    Ab dem nächsten Tag empfand meine Frau, ausser den "normalen" Schmerzen nach einer Geburt auch Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule ab der Einstichsstellen der PDA, die in den rechten Gesässmuskel bis ins rechte Bein ausstrahlen. Diese Schmrzen sind bis heute noch vorhanden bzw. stärker geworden und schränken sie sehr stark beim Gehen ein. In der Klinik hatte sie bei der Entlassung dies der diensthabenden Ärtztin gesagt, wobei sie als Antwort bekam, daß dies "normal" sei, sie aber bei Nicht-Besserung einen Orthopäden aufsuchen sollte.
    Schließlich wurde sie von ihrer Frauenärztin zu einem Neurologen überwiesen, bei welchem sie jetzt Akupunktursitzungen abhält. Da meine Frau stillt, scheint es wohl zut Zeit nicht mölich, eine medikamentöse Behandlung durchzuführen. Sie hat bis jetz schon zwei Sitzungen absolviert bisher ohne Erfolg. Der Neurologe hat meine Frau auch zu einer MRT-Untersuchung geschickt um eine eventuelle Entzündung auszuschliessen. Dort bekamen wir die Aussage, daß keine Entzündung vorliegt.

    In medizinischer Literatur ist uns aber auch die sogenannte Kokzygodynie über den Weg gelaufen, sogenannte Schmerzen in der Steißbeingegend, die sich im Wochenbett (in welchem meine Frau ja noch befindet) sogar verstärken können. Eventuell hat das ja damit etwas zu tun und nichst mit der Erfolglosen PDA?

    Nun meine Frage an das Forum:

    Wer hat von Euch auch schon solche Erfahrungen gemacht oder schon davon gehört?
    Wie kann man da Abhilfe schaffen?
    Ihr müßt wissen, daß das ganzen für uns aber vor allem meine Frau sehr belastend ist, zumal sie ihr erneutes Mutterglück so gar nicht geniessen kann.
    Zum Glück habe ich meinen gesamten Jahresurlaub genommen, um mein Frau und unseren ersten Sohn (18 Monate alt) tatkräftigt zu unterstützen.

    Für Eure Hilfe und Hinweise schon mal vielen Dank im voraus !!!

    Liebe Grüsse,

    schorschkarl


  • RE: Schmerzen und Gehprobleme nach Entbindung


    Hallo schorschkarl,
    zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Familienzuwachs und alles Gute für die Zukunft Ihrer Familie!
    Leider treten nach erfolglosen, aber auch nach erfolgreichen Periduralpunktionen bei einigen Patienten Rückenschmerzen auf, die, wie auch im Falle Ihrer Frau, schon mal hartnäckig sein können. Die genaue Ursache ist nicht bekannt, man vermutet aber Gewebsreaktionen im Bereich der durch die Nadel verletzten Muskeln und Bänder. Dieses um so häufiger, je mehr Punktionsversuche durchgeführt wurden. Auch die von Ihnen angeführte Kokzygodynie ist als Ursache möglich.
    Wenngleich die bekannten Schmerzmittel in die Muttermilch übertreten, ist nicht damit gesagt, daß diese auch einen schädlichen Einfluß auf den Säugling haben. Es gibt Substanzen, die für die Anwendung während der Stillzeit zugelassen sind; beratschlagen Sie sich diesbezüglich doch einmal mit Ihrem Hausarzt.
    Akupunktur ist sicherlich ein sehr geeignetes Verfahren, nebenwirkungsarm Schmerzen zu behandeln. Nach meiner Erfahrung läßt sich jedoch nach 2 Sitzungen keine Aussage über Erfolg oder Mißerfolg treffen; manchmal sind sogar mehr als 10 Sitzungen notwendig, um Besserung zu erzielen!
    Viele Grüße + gute Wünsche für Sie und Ihre Familie
    F. V.

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    • RE: Schmerzen und Gehprobleme nach Entbindung


      Meine Frau gebar am 06.06.1978 ihr letztes von 4 Kindern. Es wurde eine PDA verabreicht. Seither Kopfschmerzen, Hydrozephalus ohne Hirndrucksteigerung, Schwindel, Suszeptilitätsartefakte usw. Hilfe auf o. g. Erkrankungen erhält Sie seither nur in Form von schmerzlindernden Mitteln und unnötigen Operationen wie Blockierung C5/C6 usw. Ein MRT in 4/1993 zeigt bei Th11/Th12 die Verbindung zwischen dem inneren und äußeren Liquorraum, die Entfernung der Verbindung unterbleibt, der unnatürliche Tod vorprogrammiert.

      Mit freundlichem Gruß
      Günter von der Reith
      Möwenweg 2
      21729 Freiburg/Elbe

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      • @Günter


        Hallo Günter,

        ich habe auch schon von einigen Patienten gehört, daß nach einer Rückenmarksanästhesie Schwindel und Kopfschmerzen auftreten. Diese waren jedoch immer nur vorübergehend und nicht wie bei deiner Frau dauerhaft.

        Ein Grund für Kopfschmerzen und vorübergehenden Schwindel nach einer PDA soll zu schnelles Aufstehen der Patieten sein....???

        Was hat denn der damalige Narkosearzt, der die Anästhesie durchgeführt hat, damals dazu gesagt ?

        Ist dir bekannt, ob derartige Langzeitschäden durch PDA, wie sie bei deiner Frau vorliegen, auch bei anderen Frauen durch eine PDA bestehen und habt ihr damals Regreßforderungen gegen den Arzt geltend gemacht ?

        Ich wünsche Dir und Deiner Frau alles Gute

        marybeth

        Kommentar



        • RE: @Günter




          marybeth schrieb:
          -------------------------------
          Hallo Günter,

          ich habe auch schon von einigen Patienten gehört, daß nach einer Rückenmarksanästhesie Schwindel und Kopfschmerzen auftreten. Diese waren jedoch immer nur vorübergehend und nicht wie bei deiner Frau dauerhaft.

          Ein Grund für Kopfschmerzen und vorübergehenden Schwindel nach einer PDA soll zu schnelles Aufstehen der Patieten sein....???

          Was hat denn der damalige Narkosearzt, der die Anästhesie durchgeführt hat, damals dazu gesagt ?

          Ist dir bekannt, ob derartige Langzeitschäden durch PDA, wie sie bei deiner Frau vorliegen, auch bei anderen Frauen durch eine PDA bestehen und habt ihr damals Regreßforderungen gegen den Arzt geltend gemacht ?

          Ich wünsche Dir und Deiner Frau alles Gute

          marybeth

          Kommentar


          • RE: @Günter



            Danke für die Stellungnahme.

            Hab mich verdrückt und bitte um Entschultigung wegen dem RE vom 03.08.04 23:14 Uhr.

            Wie bekannt erfolgt die PDA unterhalb des Duralsacks zwischen 3. u. 4. od. 4. u. 5. der Lendenwirbelsäule, bei meiner Frau zwischen Th 11/Th 12 der BWS. Scheinbar ist die vom Anästhsisten getroffene o. g. Maßnahme als Kavaliersdelikt zu behandeln, da auch Wissenschaftler der Justiz gegen uns agieren.

            Wüßten Sie Rat?

            Danke im Voraus und

            herzliche Grüße

            Günter

            Kommentar


            • Justiz....


              Günter von der Reith schrieb:
              -------------------------------

              Danke für die Stellungnahme.

              Hab mich verdrückt und bitte um Entschultigung wegen dem RE vom 03.08.04 23:14 Uhr.

              Wie bekannt erfolgt die PDA unterhalb des Duralsacks zwischen 3. u. 4. od. 4. u. 5. der Lendenwirbelsäule, bei meiner Frau zwischen Th 11/Th 12 der BWS. Scheinbar ist die vom Anästhsisten getroffene o. g. Maßnahme als Kavaliersdelikt zu behandeln, da auch Wissenschaftler der Justiz gegen uns agieren.

              Wüßten Sie Rat?

              Danke im Voraus und

              herzliche Grüße

              Günter


              Hallo Günter,

              um mich konkret äußern zu können, wären noch mehr Infos nötig.

              Haben die Gerichte gegen euch entschieden, obwohl der Gerichtsgutachter einen schuldhaften Behandlungsfehler bei euch festgestellt hat oder lag es bei euch an dem Gutachter, der keinen Fehler festgestellt hat und hat daraufhin das Gericht gegen euch entschieden ?

              Wenn es nur an dem Gutachter lag, hätte man weitere Gutachten (auch Privatgutachten) einholen können.

              Bei schweren Behandlungsfehlern käme auch das Prinzip der Beweislastumkehr in Betracht, auch gibt es noch den wichtigen Anscheinsbeweis (prima facie) etc....etc...

              Die Beweislastumkehr kommt auch dann in Betracht, wenn der Gutachter den Schaden festgestellt hat und wenn die Gegenseite darauf immer noch behauptet, daß sie keinen Fehler begangen hat.

              Wenn jedoch das Gericht gegen euch entschieden hat, obwohl der Gutachter zu euren Gunsten ausgesagt hat, dann hätte die Möglichkeit einer Richterablehnung, einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (aufgrund fehlenden rechtlichen Gehörs), einer Berufung etc... bestanden, wobei ich nicht weiß, ob und inwieweit ihr diese Möglichkeiten bereits in Anspruch genommen habt.

              Für all dies wären wie gesagt mehr Infos nötig...

              Wenn ein Gerichtsgutachten bereits zu euren Gunsten sprechen würde, könnte man auch vorerst versuchen sich mit der Haftpflichtversicherung außergerichtlich zu einigen.

              Einen konkreten Rat könnte ich wie bereits gesagt nur erteilen, wenn ich den bisherigen Ablauf kennen würde.

              Es kann auch an eurem bisherigen Anwalt gelegen haben, der schlecht gearbeitet hat, Ein guter Anwalt ist bekanntlich der halbe Sieg.

              Evtl. hat euer Anwalt die rechtlichen Möglichkeiten nicht oder nur insuffizient wahrgenommen, was euch ggf. nicht aufgefallen ist, da ihr juristische Laien seid.

              Als ich noch juristisch unerfahren war, konnte ich auch nicht objektiv beurteilen, ob mein Anwalt Fehler macht, dazu bin ich erst jetzt durch meine Erfahrung in der Lage (ich schreibe auch meine Schriftsätze für das Gericht selber, trotz Anwaltszwang vor dem Landgericht)

              Bei möglichen Problemen mit Anwaltschaft und Justiz (Gerichten) hilft auch der Verein gegen Rechtsmißbrauch in Frankfurt. (Adresse kann bei mir angefordert werden)

              Alles Liebe und Gute für deine Frau...

              Mary Beth

              P.S.
              Würde mich freuen nochmal von dir zu hören..

              Kommentar



              • RE: Justiz....(Nachtrag)


                Hallo Günter,

                ich habe noch folgendes vergessen zu erwähnen:

                Oft kommt es auch vor, daß Gerichtsgutachter einen Fehler feststellen jedoch behaupten, daß diese eine normale Komplikation wäre, d.h. daß der Arzt zwar fehlerhaft gearbeitet hat, aber keinen "schuldhaften" Fehler begangen hat.

                Um als Patient Regreßansprüche stellen zu können, muß man nämlich nicht nur beweisen, daß der Arzt einen Fehler begangen hat, sondern man muß auch beweisen, daß der begangene Fehler schuldhaft war.

                Nach deinen Äußerungen hat es bei euch daran gehapert, daß ihr den Beweis für die Schuldhaftigkeit nicht antreten konntet, da die Justiz nach deiner Schilderung den Fehler des Arztes als Kavaliersdelikt bezeichnet.

                Dies sieht mir fast so aus, als wenn dein Anwalt die rechtlichen Möglichkeiten nicht, bzw. nicht voll ausgeschöpft hat, was ich ja in meinem vorigen Posting schon angesprochen habe.

                Wenn der Gutachter (und/oder das Gericht) die Schuldhaftigkeit der Fehler nicht festgestellt hat, gäbe es viele Möglichkeiten, die wahrzunehmen Sache eines "guten" Anwalts gewesen wären.

                dies als Nachtrag zu meinem vorigen Posting, meine Äußerungen sind jedoch nur unter Vorbehalt zu betrachten, da mir für einen konkreten Rat, wie gesagt, noch viele Infos fehlen.

                Kommentar


                • RE: Schmerzen und Gehprobleme nach Entbindung


                  Hallo Schorschkarl,

                  erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt! Ich bin selbst Mutter von vier Kindern (das jüngste jetzt 5 Monate), habe vier sehr schöne und komplikationslose Geburten (keinerlei Schmerzmittel etc. nötig) hinter mir. Daher kann ich zu der PDA natürlich nichts sagen, jedoch hatte ich nach den drei letzten Geburten immer massive Probleme mit dem Steißbein, so dass in den ersten Wochen jede Bewegung bzw. Lagewechsel, insbesondere Sitzen, Aufstehen und Laufen sehr schwierig waren. Diese Schmerzen sind mit der Zeit (sehr langsam - leider) weniger geworden. Ich habe zur Zeit die Hilfe einer ostheopathisch arbeitenden Physiotherapeutin in Anspruch genommen und bin sehr zufrieden. Bereits nach der ersten Sitzung hat sich eine deutliche Besserung gezeigt. Offenbar hat sich da unten durch die Schwangerschaft alles mögliche verschoben, verhärtertet etc., so dass in der Folge auch Probleme beim Kreuzbein bis hin zum Nacken mit Kopfschmerzen aufgetreten sind. Vielleicht erwägt Deine Frau mal einen Besuch bei einem entsprechend geschulten Physiotherapeuten? Die können vermutlich schon nach einer Sitzung sagen, ob da etwas "klemmt" oder nicht.

                  Ich wünsche Euch alles Gute und viel Spaß mit Eurem "Würmchen" und Deiner Frau gute Besserung!

                  Kommentar


                  • RE: Justiz....(Nachtrag)



                    Danke für deine Mail´s.

                    Wir sind am 04.01.19944 geboren, 1958 den Volksschulabschluss gemacht, ich Installateur gelernt meine Frau im Bäckerei-Haushalt gearbeitet und als Verkäuferin mit tätig gewesen. Unsere Jung´s sind am 13.12.1960,15.01.1971, 10.03.1972 im Freiburger Krankenhaus und der 4. am 06.06.1978 (Sauerstoffmangel) mit Komplikation im Stader Krankenhaus geboren.

                    Rechtsanwälte hatten wir Korioth & Assmann Bonn, 1988, 1200 DM, Dr. Lothar Eberhardt Hamburg, 1990, 1500 DM,Matthias Reichner Hamburg, 1993, 800 DM, Meinecke Köln, 1994, 800 DM, Staarsanwaltschaft Stade, 1997, Gohlke & Klatt Bremen, 3/2003, 1100 ¤ (mein Einschreiben vom 22.03.04 ohne A ntwort), Karl-Günter Schwantes Hamburg, 7/2003, 2394 ¤ (mein Einschreibebrief vom 5.03.04 ohne Antwort) und weitere Anwälte. Das Erstellen eines Gutachtens unterblieb bisher.

                    Eine Neurologin aus Stade, die sich in einem Vordruck bereiterklärte ein Gutachten zu erstellen, antwortet uns auf unser Schreiben vom 14. Juni 2004 - trotz Terminsetzung -ebenfalls nicht.

                    Ein Gutachten der AOK Stade von 9/2003 hab ich der Neurologin zur Verfügung gestellt. Soll ich Ihnen, um recherchieren zu können , die Schriften per Post zukommen lassen?

                    Ich hab den Comp. erst seit 2.2003 und nicht fähig die Schriften als Anhang zu versenden.

                    Ich bin seit 1991 Erwebsunfähig durch eine im Betrieb entstandene Schleimbeutelentzündung. Diese wurde nicht wie vorgesehen durch Entfernung der Bursa sondern durch Inzision behoben. Seither ACI- Verschluss usw.

                    Auf positive Antwort hoffend verbleiben wir

                    Günter & Lisa

                    04779/8708

                    Kommentar



                    • @Günter - alles sehr konfus und undurchsichtig....


                      Wenn ihr schon im Jahre 1997 die Staatsanwalt Stade eingeschaltet hattet und wenn ihr nach deiner Schilderung bisher noch keine Zivilklage erhoben habt, dann sind zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ohnehin schon verjährt.

                      Aus deinen Schilderungen geht hervor, daß bereits im Jahre 1997 die Staatsanwaltschaft Stade ermittelt hat.

                      Somit hattet ihr im Jahre 1997 bereits Kenntnis des Schadens und Schädigers und hättet in den folgenden drei Jahren eine Zivilklage erheben müssen oder seid ihr als Nebenkläger der Staatsanwaltschaft aufgetreten ??

                      Die Verjährung für zivilrechtliche Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche beträgt 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens und Schädigers, die Verjährung wäre dann im Jahre 2000 eingetreten, falls ihr eue Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht im Rahmen einer Nebenklage im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Stade seit 1997 bereits geltend gemacht habt. All dies geht aus deinem doch sehr konfusen Bericht nicht hervor.

                      Aus deinen Schilderungen geht außerdem hervor, daß ihr bisher diverse Anwälte eingeschaltet hattet, aber wohl noch keine Zivilklage erhoben und auch noch kein Gutachten erstellt wurde ???

                      Da frage ich mich was dann die Staatsanwalt Stade seit dem Jahre 1997 gemacht hat oder wurde dort die Klage seinerzeit abgewiesen ?? Und wurde dort kein Gerichtsgutachten erstellt ???

                      Du hast mir insoweit auf mein voriges Posting vom 04.08.04 nicht die nötigen Infos zur Beurteilung der Sachlage gegeben, dort habe ich bereits die von dir bsiher nicht bestätigte Vermutung geäußert, daß ein Gerichtsgutachter in eurem Fall bereits den Arztfehler festgestellt hat, aber nicht die Schuldhaftigkeit ???

                      Oder was soll deine Bemerkung bedeuten, daß, Zitat:
                      "Auch Wissenschaftler der Justiz die Sache als Kavaliersdelikt sehen "

                      Meinst du mit der Formulierung "Wissenschaftlicher der Justiz" etwa die Richter ??

                      Lieben Gruß
                      (die doch nun sehr konfuse) marybeth


                      Günter von der Reith schrieb:
                      -------------------------------

                      Danke für deine Mail´s.

                      Staarsanwaltschaft Stade, 1997, Gohlke & Klatt Bremen, 3/2003, 1100 ¤ (mein Einschreiben vom 22.03.04 ohne A ntwort), Karl-Günter Schwantes Hamburg, 7/2003, 2394 ¤ (mein Einschreibebrief vom 5.03.04 ohne Antwort) und weitere Anwälte. Das Erstellen eines Gutachtens unterblieb bisher.

                      Eine Neurologin aus Stade, die sich in einem Vordruck bereiterklärte ein Gutachten zu erstellen, antwortet uns auf unser Schreiben vom 14.....

                      Kommentar


                      • @Günter - Nachtrag


                        Als Nachtrag habe ich noch eine Frage zur Staatsanwaltschaft Stade, wieso hat die Staatsanwaltschaft kein Gerichtsgutachten erstellen lassen ??

                        Die Anwaltskanzlei Gohlke und Klatt Bremen, die ihr im Jahre 2003 aufgesucht hat, hat evtl. aus dem Grund auf dein Einschreiben nicht reagiert, da die Anwaltskanzlei ebenso wie ich bereits gesehen hat, daß die Sache schon verjährt ist (evtl. solltet ihr diesbezüglich einmal bei der Anwaltskanzlei nachfragen)

                        Ein Anwalt ist nämlich dazu verpflichtet, zunächst zu überprüfen, wie die Verjährungsfrage aussieht...- macht er dies nämlich nicht, ist er aufgrund Anwaltshaftung Schadensersatzpflichtig.

                        Nach deiner Schilderung hat die AOK im Jahre 2003 ein Gutachten erstellt, da die Staatsanwaltschaft Stade jedoch bereits im Jahre 1997 ermittelt hat, waren eure zivilrechtlichen Ansprüche zu dem Zeitpunkt der Gutachtenerstellung der AOK schon lange verjährt.

                        Falls ihr "zum Zeitpunkt" der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stade im Jahre 1997 ff einen Anwalt hattet und falls euch dieser Anwalt nicht auf die Verjährung hingewiesen hat, könntet ihr diesen Anwalt auf Schadensersatz wegen Anwaltshaftung in Anspruch nehmen, da nämlich ein Anwalt "verpflichtet" gewesen wäre, euch darauf hinzuweisen, daß Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens und Schädigers verjährt gewesen wären.

                        Ihr müßtet somit überprüfen, ob ihr zum Zeitpunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stade einen Anwalt hattet...- dieser wäre euch gegenüber dann aufgrund Anwaltshaftung Schadensersatzpflichtig, da er euch auf die Verjährungsproblematik hätte hinweisen müssen.


                        Gruß und schönes Wochenende
                        Marybeth

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