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örtl. betäubung + schwangerschaft

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  • örtl. betäubung + schwangerschaft

    auch wenn meine frage vermutlich schon einige male gestellt wurde - über eine antwort würde ich mich sehr freuen!

    ist eine örtliche betäubung zur muttermalentfernung bei bestehender schwangerschaft gefährlich für das baby? kommt es eventuell auf den zeitpunkt der schwangerschaft an??
    gleiches gilt für zahnarztbehandlungen mit betäubung.
    was ist alles zu beachten????

    vielen dank und einen angenehmen tag!


  • RE: örtl. betäubung + schwangerschaft


    keine ahnung. aber ob man unbedingt schwanger werden sollte, wenn man zu entfernende muttermale hat? ich meine, das cind könnte ja auch ganz viele davon kriegen!

    Kommentar


    • RE: örtl. betäubung + schwangerschaft


      Hallo sorfe

      sage deinem Hautarzt das du schwanger bist ( falls man es noch nicht sieht)dann wird er ein Mittel nehmen was auf keinen Fall Schaden wird. Das gleiche ist mit dem Zahnarzt, es geben heute Beteubungsmittel die extra in der Schwangerschaft angewendet werden können.
      Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen
      Lg
      petra

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      • RE: @castorff


        wenn du schon keine Ahnung hast, dann lass auch den restlichen Schwachsinn hier aus dem Forum raus.

        castorff schrieb:
        -------------------------------
        keine ahnung. aber ob man unbedingt schwanger werden sollte, wenn man zu entfernende Muttermale hat? ich meine, das cind könnte ja auch ganz viele davon kriegen!

        Falls du eine Frau bist solltest du mit dieser Einstellung keine Kinder bekommen, und wenn du ein Mann bist lass es bleiben. Schwachsinn ist schlimmer als Muttermale!!
        Petra

        Kommentar



        • RE: örtl. betäubung + schwangerschaft


          Petra hat Recht: Der Arzt soll in jedem Fall von der Schwangerschaft wissen.
          Alles andere ist eine Frage der Abwägung: Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit der Schädigung des Babies durch eine örtliche Betäubung mit ausgewählten Medikamenten sicher gering. Trotzdem sollte man abwägen, ob Wahleingriffe (ohne absolute Notwendigkeit) nicht eventuell Zeit haben bis zum Abschluss der Schwangerschaft.
          Wenn man sich für den Eingriff entscheidet, sollte in jedem Fall mit dem Eingriff gewartet werden bis nach dem 50. Tag der Schwangerschaft.
          Natürlich ist meine Einstellung möglicherweise aus der Sicht anderer "übervorsichtig" - aber ist das nicht bei solch einem wichtigen Anlass berechtigt?
          Alles Gute für Mutti und Kind
          cfw

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