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Frage zu örtlicher Betäubung

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  • Frage zu örtlicher Betäubung

    Hallo,

    ich habe mal eine fachliche Frage.
    Demnächst steht bei mir ein ambulante Op an. Es wird ein kleines Lipom (gutartiges Fettgeschwulst) am Unterarm entfernt. Dazu wird der Arm örtlich betäubt. Ich habe erfahren, dass der Eingriff im Liegen duchgeführt wird.

    Meine Frage dazu lautet: Muss ich nach der OP noch liegen bleiben oder kann ich gleich danach los, denn danach richtet sich meine Terminplanung.

    Bei Allergieimpfungen weiß ich, dass man eine halbe Stunde da bleiben muss und da führt kein Weg dran vorbei, aber wie ist das bei örtlichen Betäubungen?

    Danke für die Information
    MfG


  • Re: Frage zu örtlicher Betäubung


    Hallo,

    grundsätzlich würde ich für den Tag, an dem ich mich einer Operation unterziehen muß, keine weiteren "wichtigen" Termine annehmen.
    Wenn es sich nur um eine örtliche Betäubung mit Einspritzung von Lokalanästhetikum in das umliegende Gewebe handelt, sollten Sie die Arztpraxis nach dem Eingriff wieder verlassen können. Trotzdem würde ich i m m e r eine "Erholungsphase" von einer halben Stunde einkalkulieren!
    Auch bei kleinen Eingriffen kann es infolge von Kreislaufreaktionen zu Unpäßlichkeiten kommen.

    Gruß F. V.

    Kommentar


    • Re: Frage zu örtlicher Betäubung


      Dr. Völkert schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Trotzdem würde ich i m m e r eine
      > "Erholungsphase" von einer halben Stunde
      > einkalkulieren!

      Hallo Herr Dr. Völkert, vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort. Natürlich werde ich mir den Nachmittag freihalten. Ich kann mir vorstellen, dass viele Patienten sich selbst überschätzen und die Praxis sofort nach der OP wieder verlassen. Daher frage ich mich, ob die 30 min Erholungsphase nach der ambulanten OP vorgeschrieben ist oder nur eine Empfehlung vom Arzt ist.

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

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