Ich bin ein 23jähriger Hartz4 Empfänger marokkanischer Abstammung. Da ich in Deutschland geboren bin und meine Eltern der Ansicht waren dass ich mir selber meine Religion aussuchen sollte wenn ich alt genug bin bin ich nicht beschnitten. Mittlerweile glaube ich aber an allah und würde auch gerne das Zeichen des Bundes mit Gott tragen. Nur leider bezahlt die Krankenkasse die Operation ohne medizinische Indikation nicht. Ich habe jedoch seid meiner Geburt einen Leberfleck an der Unterseite meiner Vorhaut. In den letzten 2 Jahren hat er sich jedoch verändert. Er ist nun irgendwie in die vorhaut hineingewachsen und ist nun auch auf der Innenseite zu sehen, aber nur etwa ein Drittel so stark. Und seit einem Jahr ist er irgendwie auch auf ein anliegendes Sück Penishaut, nähmlich ca. einen halben cm unter der eichel, zu sehen, aber nur ganz klein. Ich war beim Urologen und der hat mich an einen Hautarzt überwiesen. Ich würde meine Vorhaut nur mehr als gerne loswerden, nicht nur aus religiösen, sondern auch aus ästethischen Gründen, sprich dem hässlichen Leberfleck. Meine Frage ist eine sehr heikle, was evtl. von ihnen, sehr geehrter Herr Dr., verlangt, gegen bestehendes Ärzterecht zu verstoßen. Dennoch bitte ich innigst um ihren fachlichen Beistand/Rat. Zur Not löschen sie meinen Beitrag und antworten mir bitte per e-mail. Dies würde mir wirklich weiterhelfen, denn ich habe keine Lust mich in meiner Moschee von einem Mullah bemetzgern zu lassen. Von was für Beschwerden könnte ich dem Hautarzt berichten damit er mir die gewünschte Diagnose schreibt? Evtl. ein Jucken und/oder stechen im entsprechenden Bereich?Ich würde mich über eine Antwort, die mir weiterhilft, sehr sehr freuen.
Hochachtungsvoll,
Kerim
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