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Rigiscan vor Gericht?

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  • Rigiscan vor Gericht?

    Guten Morgen. Ich habe vorhin zum ersten Mal gelesen dass wenn ein Vergewaltiger z.B vor Gericht behauptet er sei impotent ein Rigiscan durchgeführt wird. Also er wird in ein Schlaflabor gebracht und es wird geschaut ob er nächtliche Erektionen hat. Wenn er keine hat wird ihm dann wohl Glauben geschenkt. Das fände ich sehr fahrlässig wenn dem so wäre denn abgesehen davon dass man mit Potenzmitteln nachhelfen kann kann man auch ohne nächtliche Erektionen ansonsten Erektionen bekommen. Ich merke an mir z.B seit jeher nur selten nächtliche Erektionen und wenn dann auch oft nicht so harte. Wenn ich allerdings Sex habe oder mich selbstbefriedige habe ich keine Probleme mit der Erektion. Ist es denn wirklich so dass ein Vergewaltiger so seine angebliche Unschuld beweisen kann? Habe ich zuvor so noch nie gehört nur ein Urologe behauptete das in einem Textinterview. Aus eigener Erfahrung kann ich also sagen dass das sehr fahrlässig wäre sich auf so einen Test zu verlassen. Hier der Link: https://rp-online.de/leben/gesundhei...n_aid-23094495

    Wie gesagt ich und auch andere die ich kenne bemerken selten nächtliche/morgendliche Erektionen an uns und trotzdem klappt es beim Sex und der Selbstbefriedigung einwandfrei. Meint ihr also wirklich dass sowas vor Gericht aussagekräftig ist und in der Regel Verwendung vor Gericht findet? Wäre gefährlich wie ich finde.


  • Re: Rigiscan vor Gericht?

    Verstehe nicht was der Artikel damit zu tun hat, Sex im Alter?
    Wo steht da was von dem was du schreibst?

    Davon abgesehen, niemand kann seine Unschuld beweisen indem er einmalig keine nächtliche Erektion hat, außerdem muss vor allem die Schuld nachgewiesen werden.

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    • Re: Rigiscan vor Gericht?

      Hallo. Das Hauptthema im Artikel ist zwar Sex im Alter aber bei einer Stelle im Textinterview erwähnt der Urologe es kurz. Mir kommt aber generell vieles fragwürdig vor was er so von sich gibt. Mag ja sogar sein dass man den Angeklagten über mehrere Tage untersucht aber wie gesagt sind fehlende nächtliche Erektionen nur ein Indiz für Erektionsprobleme. Meistens testet man das ja wenn es im Alltag Probleme mit der Potenz gibt. Andersrum gibt es aber wie gesagt auch Leute zu denen ich mich ebenfalls zähle die nachts nur selten Erektionen an sich feststellen und trotzdem klappt ansonsten alles bei der Selbstbefriedigung und beim Sex. Dann gibt es wahrscheinlich noch die die villeicht tatsächlich Erektionspronleme haben aber es trotzdem noch zum Sex reicht und bei denen bei denen es nicht reicht kann mit diversenin Medikamenten oder mechanischen Hilfsmitteln nachgeholfen werden. Deswegen halte ich das für äusserst fragwürdig

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      • Re: Rigiscan vor Gericht?

        Naja, ob Mann nächtliche Erektionen hat oder nicht, kann er nicht wirklich wissen, oft passiert das auch unbemerkt.
        Dazu ist der Artikel schon älter und, vor Gericht ist es nie so einfach wie es in einem Satz dargestellt wird.
        Wär auch eher ne Frege für ein Rechtsforum, Juristen.

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        • Re: Rigiscan vor Gericht?

          Du hast schon mit allem Recht was du schreibst. Aber in Angebracht meiner benannten Gründe wäre es meiner Meinung nach nach wie vor fahrlässig dies als ausschlaggebenden Faktor anzusehen. Zudem müsste man ohnehin prüfen ob der Angeklagte auch tatsächlich ansonsten keine Erektionen bekommen kann und/oder ob er vor der Tat auf keine Hilfsmittel zugegriffen hat. Aber klar eine eindeutige Antwort kann ich da nicht verlangen ich finde es wie gesagt nur seltsam

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          • Re: Rigiscan vor Gericht?

            Normalerweise ist es ja so, entweder gibt es Spuren und Beweise für die Schuld, dann braucht es so einen Test nicht, oder es gibt keine und dann braucht es so einen Test auch nicht.
            Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das ein gängiges Prozedere ist, auch nicht dass es ohne das Einverständnis eines Beschuldigten ohne weiteres gemacht werden kann und wenn es gemacht wird, dann wohl eher als ein Indiz dass andere Indizien unterstützen kann und von dem sich in erster Linie der Beschuldigte etwas erhofft.
            Aber das ist natürlich eine rein rechtliche Frage, wann es sinnvoll ist um etwas zu untermauern und wann nicht.
            Als Beweis für die Schuld, wäre es jedenfalls sinnfrei, als Beweis für die Unschuld vielleicht unter Umständen hilfreich.

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