ich habe eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage:
bei mir wurde im Jahr 2017 die Vorhaut aufgrund einer Verengung operativ entfernt (als Kassenleistung). Leider wurde die OP sehr unsauber durchgeführt (aufgrund dessen und weiterer Fehler habe ich Anfang diesen Jahres einen Antrag auf Feststellung eines Behandlungsfehlers bei meiner Krankenkasse gestellt).
Unter der optisch unsauber durchgeführten OP leide ich psychisch. Da eine Korrektur-OP nach Auffassung meines Urologen "rein kosmetisch" wäre, müsste ich diese selbst bezahlen und ggf. die Kosten beim ersten Urologen zurückfordern (etwa 900€).
Ist es dennoch (aufgrund der psychischen Belastung) möglich, die OP über die Krankenkasse abzurechnen bzw. die Rechnung dort einzureichen?
Eine "Bestätigung" eines Psychologen könnte ich dazureichen.
Herzlichen Dank und viele Grüße!
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