sehe ich das richtig, dass Sie mir zustimmen können, dass ein 10 Jähriger,
der beschwerdefrei und ohne Schmerzen lebt,
nicht in einer solchen Gefahr bezüglich des Wachstums seiner Vorhaut schwebt, dass eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes bestehen würde?
und somit ein Gericht aufgrund einer solchen fehlenden Gefahr auch nicht die Zustimmung des Elternteils hier des Vaters ersetzen dürfte?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Rolf
Falls es um die Zustimmung zu einem Gutachten geht...würden sie der Verweigerung zu einem Gutachten auch zustimmen, Herr Dr. Kreutzig-Langenfeld?
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