nach einer Condolymentfernung wurde mir ein Zuschlag 442 "Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen m. 250 - 499 Punktwer" mit einem Faktor von 2,3 berechnet. Meine Krankenkasse hat mir nun, nachdem ich die Rechnung eingereicht habe mitgeteilt, dass bei der Leistung nach der GOÄ nur ein einmaliger Faktor zulässig ist. Handelt es sich dabei um einen Fehler des Arztes, oder ist eine Überschreitung des Höchstsatzes bei sowas durchaus üblich? Oder gibt es bei solchen Aufstellungen gar keinen Höchstsatz? Ich würde mich um Aufklärung freuen. Es geht um etwa 30 EUR, die ich ohne vorherigen Hinweis aus eigener Tasche zahlen müsste..
LG
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