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Darmkrebs

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  • Darmkrebs

    1998 wurde ich wegen Dickdarmkrebs operiert. Chemotherpien und Bestrahlungen wurden durchgeführt. Im Abstand von jeweils ca. 2 Jahren wurden dann Metastasen festgestellt und dann operativ entfernt (kleines Becken, Lunge und neben der Niere). Nach den Operationen sind die Tumormarker gefallen, aber dann (schon während der Chemo) jedesmal wieder ngestiegen. Dieses Spiel läuft nun schon seit meiner ersten OP. Ich gehe regelmäßig, zwecks Kontrolle, zur den entsprechenden CT-Untersuchungen. Erst findet man nicht, die Tumormarker steigen aber langsam an und dann werden doch Metastasen geordert und eine OP folgt. Danach geht alles wieder von vorne los.
    Jetzt habe ich im Internet von dem Medikament "Erbitux" gelesen. Könnten Sie mir diesbezüglich nähere Informationen zukommen lassen?

    Ich stelle mir auch die Frage wieso ich von den Krankenhäusern, von meinem Onkologen oder meinem Hausarzt keinerlei Mitteilungen bezüglich dieses Mittels bekommen habe? Ich hege den Verdacht, dass auch dieses Medikament wenig sinnvoll ist, da ich mir nicht vorstellen kann. mein Onkologe mir dieses Mittel, wenn es sinnvoll wäre, vorenthalten würde.
    Für eine Antwort wäre ich dankbar und verbleibe

    mfG


  • RE: Darmkrebs


    Cetuximab (Erbitux) kann beim metastasierenden Kolonkarzinom allein oder in Verbindung mit Chemotherapie (Irinotecan) eingesetzt werden. In einer Untergruppe von Patienten mit Überexpression von Rezeptoren des Wachstumsfaktors kann man mit Erbitux allein Rückbildungen bekommen. Das sind aber nur 10% dieser Patienten, so dass man die Erwartungen nicht zu hoch schrauben sollte. Eine gute Übersichtsarbeit ist im N Engl J Med 2005; 352(5): 476-87 von Meyenhardt, Mayer. Einzelne Patienten können zwar von dieser (teuren) Behandlung profitieren, aber das ist eine kleine Gruppe. Und auch für die ist es ja vorübergehend (wenige Monate). Der Nachweis des o.g. Rezeptors ist empfehlenswert. Sicherlich kann man nicht generell dieses Mittel zur Standardtherapie zählen. Somit besteht auch keine Informationspflicht.

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