bei mir wurde im Rahmen einer Kontrolluntersuchung nach einer erfolgreich operierten AV-Malformation (11/2000) mit großer Blutungszyste (4,5 x 3,2 cm) im linken Kleinhirn ein Akustikus-Neurinom intrameatal rechtsseitig festgestellt. Dies war bereits im Februar 2001.
Im August 2001 wurde mir dieses über einen transtemporalen Zugang ebenfalls erfolgreich entfernt. Meine Facialisparese (der Gesichtsnerv musste auch ein wenig bearbeitet werden) war nach ca. 6 Monaten so gut wie weg.
Der größere Teil der Gleichgewichtsnerven (man hat mir erklärt, es gäbe auf jeder Seite zwei Stränge) wurde komplett entfernt, da die OP sonst 30 statt 10 Stunden gedauert hätte und man bereits mit einer 40-fachen Vergrößerung operiert habe. Der Hörnerv war eigentlich gar nicht betroffen. Mein Hörvermögen ist auch zu 100% erhalten geblieben. Auch die nun jährlich durchgeführten Kontrolluntersuchungen zeigen keinen Hinweis auf ein Rezidiv.
Ich habe mich nun beim Blättern in diesem Forum gefragt, warum man mit keiner Silbe erwähnte, dass sich dieser Tumor evtl. auch mit einer Bestrahlung hätte beseitigen lassen können und mir nur die Wahl zwischen einer OP und einer abwartenden Haltung anbot.
Mein Tumor (chen) hatte lediglich eine Größe von max. 0,8 cm im Durchmesser. Er ist aber wohl im Zeitraum zwischen Feststellung und OP sehr stark gewachsen. Die Entscheidung zur OP war augenscheinlich richtig. Hier gehts aber irgendwie ums Prinzip. Und nach einer erfolgten Schädelöffnung hätte ich mir die zweite gerne erspart, da dies ziemlich an den Nerven reibt (sonst würde ich mich nach so langer Zeit auch hier nicht kundtun wollen...).
Ach ja. Zum Zeitpunkt der OP war ich 26 Jahre alt.
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