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Aufklärungspflicht

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  • Aufklärungspflicht

    Sehr geehrter Prof. Dr. Wust,
    vor kurzem haben Sie, wie 2400 andere Kollegen Ihres hauptsächlichen Aufgabenbereiches - Onkologie, einen Brief der Bürgerinitiative GNM® erhalten, in dem Sie darüber aufgeklärt wurden, daß die GNM® (Germanische Neue Medizin) der Stand der Wissenschaft ist, nach der ca. 95% der Krebskranken überleben könnten, ohne Chemo, Bestrahlung und verstümmelnde Operationen. Sie wurden, wie auch Ihre Kollegen, darauf hingewiesen, daß es mit Kenntnisnahme dieses Briefes ab sofort Ihre Pflicht ist, Patienten über die GNM aufzuklären, wie es die Pflicht jedes Arztes ist, den Patienten über Risiken und Vorteile von Therapien aufzuklären. Bisher vermisse ich bei Ihnen die Wahrnehmung dieser Aufklärungspflicht. Wo keine Kläger da kein Richter, aber ich möchte Sie trotzdem noch einmal darauf hinweisen, daß Sie unter Umständen sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Sie Ihre Aufklärungspflicht als Arzt versäumen und ein Patient so zu spät von Therapien erfährt, die sowohl seine körperliche Unversehrtheit bewahren, als auch sein Leben hätten retten können.

    Es grüßt Sie ein europaweites Netzwerk von Unterstützern der GNM®


  • RE: Aufklärungspflicht


    Alberner geht's ja wohl nicht mehr.

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    • RE: Aufklärungspflicht


      Glaubt hier wieder jemand, dass die Ärzte den Patienten umbringen und nicht das Karzinom?

      Kommentar

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