#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Sozialrecht --Brustkrebs

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Sozialrecht --Brustkrebs

    Meine Freundin ist 43 Jahre alt und an Brustkrebs erkrankt. Nach Chemo, OP und Bestrahlung war sie in einer Reha-Klinik, nimmt jetzt ihren Resturlaub - fehlt also in der Firma seit ca. 1 1/2 Jahren. Welche Rechte hat sie auf Wiedereingliederung, wie lange geht diese, stehen ihr auch in den nächsten Jahren Massnahmen zu - und wird sie irgendwann ihren Arbeitsplatz verlieren weil sie schon so lange fehlt? Weiß jemand einen Link oder kennt sich sonst aus?


  • RE: Sozialrecht --Brustkrebs


    Normalerweise wird nach 6 Wochen die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Dann kann der Arbeitgeber eine Vertretung einstellen. Der Arbeitsplatz bleibt m.E. erhalten, aber genaueres weiss der Sozialdienst, der von den behandelnden Ärzten bzw. der Klinik vermittelt wird. Auch in der Reha-Klinik dürfte man darüber Infos bekommen. Wenn Ihre Freundin kurativ behandelt wurde (und das scheint mir hier der Fall), kann Sie nach einer Rehabilitation wieder arbeiten (und sollte das auch anstreben). Es gibt ein sog. Hamburger Modell, um allmählich wieder einzusteigen. Aber ich kenne nicht die genauen Voraussetzungen und bin mir nicht sicher, ob es hier medizinisch begründet ist.

    Kommentar

    Lädt...
    X