BSG: Nicht nur Lungenkrebs ist Berufskrankheit
Kassel - Weitere rund 2000 frühere Beschäftigte des Uran-Bergbaus Wismut in der DDR können auf die Entschädigung ihrer Krebserkrankung als Berufskrankheit hoffen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Mittwoch zwei an Kehlkopfkrebs erkrankten ehemaligen Wismut-Arbeitern Recht. Die Berufskrankheitenverordnung umfasse nicht nur den Lungenkrebs, entschied das BSG. Das Urteil gilt auch in Zukunft für andere Arbeitnehmer, die beispielsweise in Atomkraftwerken radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind. Betroffene, deren Antrag auf Unfallrente bereits abgelehnt wurde, können unter Hinweis auf die Kasseler Entscheidungen von ihrer Berufsgenossenschaft (BG) eine Überprüfung verlangen. (Az: B 8 KN 1/03 U R) (AFP)
18.08.04, 16:42 Uhr
Quelle: www.netscape.de