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Glioblastom

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  • Glioblastom

    Ein sehr guter Freund von mir ist im letzten Jahr im August - eine Woche vor seinem 25. Geburtstag - an einem Glioblastom gestorben.

    Im Oktober wurde allgemein publizistisch gefeiert, daß an der Charité eine Kombinationstherapie unter Verwendung der Hyperthermie eine Heilungs-Chance von 80% bewirken wurde.

    Sind diese Angaben zutreffend? Hätte man möglicherweise das Leben meines Freundes retten können?


  • RE: Glioblastom - noch eine Frage


    Noch ein Nachtrag:

    Mein Freund wurde zum Sterben aus der Klinik nach Hause entlassen, wo er nach 1 1/2 Wochen gestorben ist. Schon eine Woche vor seinem Tod war sein Vater kaum noch in der Lage, ihn aus dem Tiefschlaf zu wecken, um ihm Wasser zuzuführen und mit Tabletten zu versorgen. Wäre hier eine intravenöse Flüssigkeitssubstitution nicht zwingend gewesen?

    Die Famile hatte ferner mit dem Hausarzt abgesprochen, für den Fall, daß er gar nicht mehr schlucken können würde, auf die weitere Gabe von Tabletten zu verzichten. Hätte die Medikation nicht intravenös fortgesetzt werden müssen? Nicht im Sinne "lebensverlängernder maßnahmen", sondern als eine gnädige, symptomlindernde Begleitung im Sterben?

    Er bekam Antiepileptika, um Krampfanfälle zu unterbinden, und Kortikoide, um den hirninnendruck zu reduzieren. An seinem letzten Lebenslag hatte er drei Krampfanfälle und sein Herz-Kreislauf-Syetem muß kollabiert sein. Um Mitternahct hatte er eine Pulsfrequenz von 3 Schlägen pro Sekunde - niemand hat hier irgendwie lindernd eingegriffen, anscheinend haben die Eltern nicht einmal mehr einen Arzt gerufen.

    Es heißt weiter, seine letzten lebensreize hätten seinenVater noch tagelang in die Albträume hinein verfolgt. Ich schließe daraus, daß er qualvoll erstickt sein könnte. Die Atmung ist ja häufig eine der letzten leebnsfunktionen, die erlischt, auch wenn der Atemreiz weiter erhalten bleibt. ich habe gelesen, daß aus diesem grund beim Abstellen von Herz-Lungen-Maschinen deshalb ERST der Atemreiz medikamentäös unterdrücktz wird, damit der Patient friedlich einschlafen kann. Vergleichbares ist hier wohl nicht geschehen.

    Liegt hier Fehlverhalten vor?

    Könnte hier Totschlag durch Unterlassen und Mißhandlung Schutzbefohlener vorliegen? Ich bin völlig ratlos, ob ich Strafanzeige stellen soll.

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    • RE: Glioblastom


      Das ist leider ein Irrtum. Es werden immer neue Therapieansätze bem Glioblastom geprüft. Der von Ihnen genannte mit Nanotherapie (Hyperthermie) ist interessant, aber es gibt noch gar nicht die Beobachtungszeiten, um eine solche Aussage ü-berhaupt zu belegen. Es ist auch zur Zeit noch so, dass vermutlich jeder, der ein Glioblastom bekommt, leider auch daran stirbt. Solche Termini wie „unterlassene Hilfeleistung“ o.ä. im Zusammenhang mit Krebserkrankungen sind wirklich unangebracht. Dazu ist diese Art der Erkrankung und die möglichen Therapien viel zu komplex.

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      • RE: Glioblastom - noch eine Frage


        Hallo,
        glauben Sie nicht auch, dass es für die Eltern das schlimmste war ihrem Sohn beim sterben hilfllos zusehen zu müssen? Ich glaube kaum, dass es irgent etwas gegeben hat was da noch geholfen hätte. Den Eltern in dieser Situation auch noch Vorwürfe zu machen ist sicher ganz verkehrt. So schwer es auch ist, gerade bei Hirntumoren dieser Art kann man wenig tun. Ich glaube, die Eltern haben alles für ihren Sohn getan, sicher wußten die auch über alles besser Bescheid als Außenstehende.
        Manchmal muß man einfach das Schicksal akzeptieren.
        lg
        Angi

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        • RE: Glioblastom


          Eine effektive palliative Behandlung wäre vielleicht (oder wahrscheinlich) in der Klinik oder einem Hospiz besser möglich gewesen. Von daher erscheint die Verlegung nach Hause in diesem Fall als problematische Entscheidung.

          Von einer Strafanzeige würde ich Ihnen aber abraten. Was können Sie beweisen? Am Ende sind möglicherweise SIE der Geschädigte...

          Pl.

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          • RE: Glioblastom


            Aber ich habe das Gefühl, ich bin es ihm schuldig, dies Fragen zu stellen. Ich vermute, nur wenn ich eine Strafanzeige stelle, kann man die Krankenakten prüfen entscheiden, ob es sich bei der "Begleitung" in der Sterbephase um eine angemessene oder eine unangemessene Entscheidung handelt.

            Ich muß ganz ehrlich sagen: Ich habe Angst, eines Tages vielleicht selbst unter so entsetzlichen Unmständen sterben zu müssen, und der Hausarzt wird immer wieder eine solche Entscheidung treffen, wenn man ihm nicht Einhalt gebietet, oder?

            Wenn ich Strafanzeige stellen würde, bekäme ich eine neutrale Aufklärung. Wenn meine Zweifel zerstreut würden, wäre ich dankbar. Wenn nicht, dann werden andere Patienten möglicherweise durch diesen Präzedenzfall geschützt?

            Ich könnte allenfalls die Eltern gefährden. Das wäre mein Problem.

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            • RE: Glioblastom


              Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

              Können Sie sich erklären, woher diese statistischen Zahlen (2% / 80%) kommen? Sind das Fernseh-Enten? Oder sind sie im Tierversuch gewonnen aber noch nicht am Menschen verifiziert?

              Ich habe inzwischen von einer amerkianischen Studie von 1998 erfahren (San Franciso, Frau Prof Penny Sneed), bei der eine Testgruppe von Patienten nur mit Strahlentherapie, die andere zusätzlich mit Hyperthermie behandelt wurden. Meines Wissens handelt es sich hierbei um Glioblastom-Patienten.

              Nach 2 Jahren habe von der ersten Gruppe noch ein Anteil von 15 % überlebt, von der anderen Gruppe dagegen 31 %. Dies würde doch dafür sprechen, daß es sich bei der Hyperthermie um ein vielversprchendes Therapieverfahren handelt - oder sind diese Informationen unzutreffend?

              Meine Frage hinsichtlich einer Strafanzeige bezieht sich ausschließlich auf die möglicherweise unangemessene Begleitung in der Sterbephase.

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              • RE: Glioblastom


                Hallo,

                Ihre Gefühle sind verständlich; der Idee mit der Strafanzeige stehe ich aber sehr skeptisch gegenüber. Ich glaube nicht, daß ein solches Vorgehen im Sinne des Verstorbenen ist, und "schuldig" sind Sie es ihm schon gar nicht.

                Bevor Sie irgendjemand anzeigen, sollten Sie sich in so einem Fall unbedingt von einem Juristen beraten lassen (evtl. Rechtsanwalt, evtl. telefonisch), ob denn überhaupt eine reelle "Erfolgsaussicht" besteht - was ich bezweifle.

                Das einzige, was Sie für den Verstorbenen m.E. noch tun könnten, wäre, für ihn bzw. für seine Seele zu beten, sofern es mit Ihren religiösen Anschauungen vereinbar ist. Sie können auch andere bitten, solche Gebete zu verrichten (Priester, Ordensleute... Geben Sie z.B. bei Google das Wort "Gebetsanliegen" ein!).

                Für den Fall, daß Sie selbst mal in eine ähnliche Situation kommen, können Sie eine Patientenverfügung verfassen. Informationen z.B. unter

                www.patientenverfuegung.de

                Pl.

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                • RE: Glioblastom


                  lieber theoden!

                  ich bin eigentlich nur zum "lesen" vorbeigekommen, doch nach ihrem eintrag ist es mir ein bedürfnis, ihnen zu schreiben.
                  ich habe den selben fall in der familie gehabt (meine schwiegermutter ist im märz 2004 im alter von 51 jahren an einem glioblastom grad III gestorben), ich weiß also, welche gefühle in ihnen vorgehen, auch betreffend die sterbebegleitung.

                  ich würde nicht so viel von fernsehinformationen halten. meiner schwiegermutter wurde ein halbes jahr gegeben, in summe hat sie zwei jahre lang gekämpft!!!! das ist ein jahr länger, als die normale prognose es vorgibt.
                  angefangen von einer operation (die natürlich nicht den gesamten tumor entfernen konnte), über bestrahlung (am dritten tag schlaganfall, danach rechtsseitig gelähmt - hat sich bis zum schluß nicht mehr gegeben), über chemotherapie (kurzzeitig besserung) und als garnichts mehr geholfen hat alternativmedizin (nochdosierte vitamine und enzyme). dies war allerdings schon zu spät.

                  zur sterbebegleitung: glauben sie mir, es gibt nichts schwierigeres, als zu entscheiden, ob der angehörige in einem pflegeheim, oder zu hause betreut werden soll. mein schwiegervater hat sofort beschlossen, sie mit nach hause zu nehmen (eine pflegerin war 24 stunden am tag anwesend), er hätte es nicht überwunden, wenn seine geliebte frau in einem heim gelegen wäre, dort wäre sie vermutlich schneller zugrunde gegangen. in den eigenen vier wänden zu sterben ist wenigen menschen vorbehalten, doch wenn es möglich ist, dann soll es so sein. die eltern ihres freundes haben sicher in seinem sinn gehandelt. kein mensch geht freiwillig in ein heim, wenn er zu hause sterben kann. ich vermute, daß sich auch ihr freund nicht mehr entsprechend artikulieren konnte. also bleibt es allein den angehörigen, sich zu entscheiden.

                  zur medikamentengabe: es ist irgendwann der zeitpunkt erreicht, ab dem der körper keine medikamente mehr aufnimmt. meine schwiegermutter hat am schluß (sie war zu diesem zeitpunkt fast komatäs) 3x am tag cortison bekommen und einige andere dinge auch noch, sie hat nicht mehr trinken, essen, geschweige denn schlucken können und wurde subkutan mit medikamenten und flüssigkeit versorgt. doch diese subkutane verabreichung kann man nur über einen gewissen zeitraum machen. irgendwann geht einfach nichts mehr. und dann versagt der körper. meine schwiegermutter ist gott sei dank halbwegs friedlich gegangen. ich hoffe, daß es ihrem freund genauso ergangen ist.

                  ich rate ihnen nur, schließen sie mit sich selbst frieden. es bringt im nachhinein überhaupt nichts, über anzeige oder ähnliches nachzudenken. es ist das schlimmste überhaupt, wenn eltern ihre kinder verlieren, noch dazu durch eine krankheit, der man vollkommen machtlos gegenübersteht und nur den verfall der geliebten person mitansehen kann.
                  ich weiß, wovon ich spreche, lassen sie ihrem freund den frieden und auch den eltern.

                  ich hoffe, ihnen ein bisschen den schmerz genommen zu haben
                  liebe grüße
                  kueka

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