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Sterbefall nach Ösophagektomie

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  • Sterbefall nach Ösophagektomie

    hallo !
    Mein Vater ist nun nach über zwei Wochen Intensivaufenthalt mit einer Lungenentzündung nach der OP verstorben. Die Obduktion hat eine Thrombose in den Herzkranzgefäßen und eine neue herannahende Lungenentzündung (Blasen auf den Bronchen) ergeben. Nachdem wir nachgefragt haben, ob man uns eine Kopie der Dokumentationen machen kann, um alles genau nachvollziehen zu können, hat man uns dies verweigert mit der Aussage, daß das unser Vater ja nun nicht mehr genehmigen könnte und wir das nun über einen Anwalt machen müssten. Stimmt dies ??
    Kann man eine Thrombose nicht schon eher erkennen ?


  • RE: Sterbefall nach Ösophagektomie


    Es tut mir sehr leid für euch. Leider wird dies kein Einzelfall sein. Mit zunehmender Klagebereitschaft nimmt die Informations-Bereitschaft der Krankenhäuser scheinbar ab. Für eine erste rechtliche Auskunft könnt ihr euch in jedem Fall an eure Krankenkasse wenden ( Patientenrechte).
    Es gibt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren für Schadensersatzansprüche, die übrigens auch die Erben geltend machen können. Also beeilt Euch und lasst es nicht zu, dass das Krankenhaus, versucht zu verzögern.

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    • RE: Sterbefall nach Ösophagektomie


      Ich glaube kaum das man da gegen wen auch immer Schadensersatzsprüche geltend machen kann.Man wird ja in der Regel vorher von dem behandelnden Arzt über die Risiken einer solch schweren Operation aufgeklärt.Eine Lungenentzündung kann bei praktisch jedem Patienten mit einer langen Bettlägerigkeit auftreten.
      Das selbe trifft auch auf eine Thrombose zu.
      Es gibt allerdings durchaus Möglichkeiten,eine Thrombose noch rechtzeitig zu erkennen,bevor es zu ernsthaften Komplikationen kommt.
      Eine röntgenologische Kontrastmitteluntersuchung oder eine spezielle Ultraschalluntersuchung sind hier besonders geeignet.

      Bei einer Ateriellen Thrombose (wie sie ihr Vater hatte) ist es jedoch sehr schwer noch rechtzeitig etwas zu unternehmen.Die Symptome sind oftmals einfach nicht ausgeprägt genug.Erst bei einem akuten Verschluss kommt es zu starken Schmerzen und Epfindungsstörungen.(Dann ist es leider oftmals schon zu spät)
      Mann kann also hier niemandem einen Vorwurf machen er hätte den Tod ihres Vaters verschuldet.

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      • RE: Sterbefall nach Ösophagektomie


        Eine Thrombose in den Herzkranzgefäßen führt zum Verschluß und ist nichts anderes als ein Herzinfarkt. Das ist eine Folge der anderen Erkrankungen (Pneumonie usw.) und der Gesamtsituation (z.B. Op-Streß). Natürlich kann so etwas nach einer so schweren Op auf-treten und zum Tode führen. Da ist kaum ein Zusammenhang zu einem Behandlungsfehler herzustellen – und aufgeklärt wird darüber auch.
        Warum können Sie das nicht als Schicksal hinnehmen? Warum das Krankenhaus die Überlassung von Unterlagen an Angehörige verweigert, verstehe ich auch nicht. Klüger wäre es, die Sache aufzuklären und mit den Angehörigen zu besprechen. Möglicherweise haben Sie schon entsprechende Gegenreaktionen erzeugt, wenn Sie nach Fehlern suchen, falls etwas nicht so läuft, wie Sie es sich wünschen.

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        • RE: Sterbefall nach Ösophagektomie


          Ich möchte auf keinen Fall irgendwen verklagen oder sonst irgendwelche Schritte veranlassen, sondern lediglich die Akte meines Vaters bekommen, aus der ich dann mit Hilfe einiger Ärzte, die ich im Freundeskreis habe, alles nachvollziehen kann. Ich möchte es einfach nur verstehen und werde es auch sicherlich als Schicksal hinnehmen, wenn ich für mich nachvollziehen kann, dass alles menschenmögliche gemacht wurde, um ihn zu heilen. Welche Möglichkeit habe ich denn noch, die Akten zu bekommen ?

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          • RE: Sterbefall nach Ösophagektomie


            Sie wiedersprechen sich doch selber.
            Einerseits wollen Sie niemanden verklagen und auf der anderen Seite hoffen Sie,in den Akten etwas zu finden das ihre Vermutung,etwas wäre nicht mit rechten Dingen zugegangen,bestätigt.
            Ich verstehe einfach nicht,was ma da noch großartig *nachvollziehen* muß?
            Die Todesursache ist doch klar und niemanden trifft eine Schuld an dem Tod ihres Vaters.
            Warum lassen Sie die Angelegenheit nicht einfach ruhen?
            Wenn Sie unbedingt einen *Feldzug* gegen das Krankenhaus führen möchten,dann sollten Sie sich vielleicht einen Anwalt nehmen.Dieser wird ihnen dann sicher sagen können was für Möglichkeiten ihnen noch bleiben an diese Akten zu kommen.



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