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Kostenübernahme bei Abbruch

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  • Kostenübernahme bei Abbruch

    Sehr geehrter Hr. Prof. Dr. Wust,

    ich habe vor einigen Wochen einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch unter Vollnarkose durchführen lassen.
    Von der feststellenden Ärztin wurde mir nicht gesagt,
    daß ich für diese OP eine Blutgruppenbestimmung
    brauche, dies erfuhr ich erst vom operierenden Arzt.
    Daraufhin rief ich meinen Hausarzt an, der mir aber
    sagte, daß dies bei ihm mindestens eine Woche
    dauern würde.
    Da ich wg. des OP-Termins aber unter Zeitdruck stand, ließ ich vom Inst. f. Transfusionsmedizin eine Blutgruppenbestimmung vornehmen und reichte die
    dort ausgestellte Rechnung bei der Krankenkasse ein.

    Die Krankenkasse lehnt nun die Bezahlung der Rg. mit dem Hinweis ab, die Blutgruppenbestimmung wäre
    medizinisch nicht notwenig gewesen (ich bin Rh-negativ).

    Ist diese Verfahrensweise korrekt?
    Hinweis


  • RE: Kostenübernahme bei Abbruch


    Natürlich ist eine Untersuchung medizinisch notwendig, wenn ein Chirurg (Operateur) sie ver-langt und zur Voraussetzung für einen Eingriff macht. Es ist allgemein bekannt, daß man vor Operationen, die mit Blutverlust bzw. einer Blutung einhergehen können, eine Blutgruppenbestimmung durchführen muß (zur schnellen Bereitstellung von Ery-Sedimenten). Sonst lassen Sie sich die Notwendigkeit der Untersuchung vom Operateur bescheinigen. Da der Op-Termin bereits feststand, mußten Sie so vorgehen - ich würde so argumentieren.

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