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Oligodendrogliom

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  • Oligodendrogliom

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Diagnose meines Ex-Lebensgefährten lautet Oligodendrogliom rechts frontal. Im nun vorliegenden endgültigen Befund bestätigte sich meine Theorie hinsichtlich dem histopathologischen Befund, nämlich WHO III (Ihre hervorragend, auch für einen 'Laien' zu lesenden Seiten hier im Netz, bestätigten bereits beim vorläufigen Befund, in welchem "C" genannt wurde, meine Annahme, daß es ich um einen bösartigen Tumor handeln mußte).
    Aber meine eigentliche Frage ist folgende: Da Sie wiederum schreiben, daß lt. BMV nach einer Hirn-OP ein grundsätzliches Fahrverbot von drei Monaten besteht, verstehe ich nicht, warum ihm der Hausarzt erlaubt, nun doch schon Auto fahren zu dürfen. Will er ihm die "letzten" Monate/Jahre noch sein Vergnügen "gönnen" - bitte verstehen Sie mich nun nicht falsch! - oder welche Lebenserwartung hat er überhaupt, global gesehen, mit diesem Befund?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Mitteilung, da ich persönlich ihm vom Autofahren abrate.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ute




  • RE: Oligodendrogliom


    Entscheidend ist immer die Fahrtüchtigkeit. Diese kann ja bei jedem von uns herabgesetzt sein, wenn wir uns schlecht oder krank fühlen. Der einzelne ist dann für sich verantwortlich. Als Arzt kann man weder das Fahren erlauben noch verbieten. Feststehende Regeln kann es hier gar nicht geben (auch nicht nach einer Hirn-Op). Ein Eingriff am Frontalhirn kann u.U. recht schnell verheilen und die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen. Aber bitte, das bedarf der individuellen Prüfung. Die Frage ist auch, ob noch zusätzlich Medikamente eingenommen werden, die eventuell die Fahrtüchtigkeit herabsetzen.
    Die Prognose hängt ganz entscheidend von der Art der Operation ab, insbesondere wie radikal (d.h. vollständig) der Tumor entfernt werden konnte. Im günstigen Fall kann man noch mit vielen Jahren rechnen (die Prognose muß also nicht so schlecht sein).

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