kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Ich suche die gesetzliche Grundlage, wonach man - wie auch hier im Artikel "Nach dem Krebs" geschrieben steht - nach vier Jahren erneut eine Nach- oder Festigungskur beantragen kann.
Meinem Schwiegervater wurde die onkologische Nachsorgeleistung nicht bewilligt, da seit der Erstbehandlung mehr als 2 Jahre vergangen sind. Von der Rentenversicherung heißt es weiter, eine Nach- und Festigungskur falle unter § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB 6. Nach § 1 Abs. 2 der Ca-Richtlinien würden onkologische Nachsorgeleistungen nur bis zum Ablauf eines Jahres seit Ende der Primärbehandlung erbracht.
Was stimmt denn nun? Und vor allem wo finde ich etwas, dass ich beim Widerspruch entgegen halten kann?
Vielen Dank im Voraus!
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