#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Skellettszintigrafie

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Skellettszintigrafie

    Sehr geehrter Herr Dr.,

    meine kleine nunmehr 3 jährige Tochter ist im April letzten Jahres an einem sehr bösartigen Gehirntumor (Ependymoblastom = PNET) erkrankt. Wir haben nunmehr über ein Jahr sehr intensive Therapie (Chemo, Bestrahlung, 3 Hochdosen mit autologer Stammzelltransplant.) hinter uns und die Behandlung ist somit abgeschlossen.
    Nun bin ich ebenfalls wieder schwanger (20.SSW).

    Leider ist nun auch meine Mutter mit 51 Jahren an Brustkrebs erkrankt.
    Sie hat am Donnerstag eine Skellettszintigrafie bekommen, bei welcher ihr (denke ich) das Mittel technetium-99 verabreicht wurde. Nun mache ich mir Sorgen um meine Schwangerschaft, da Ungeborene ja unter anderem ein erhöhtes späteres Krebsrisiko haben, deren Mütter mit radioaktiven Substanzen in Verbindung kamen.

    1. Wielang "strahlt" meine Mutter nach Verabreichung dieses Mittels?
    2. Ab wann kann ich völlig ohne Bedenken an sie heran?
    3. Meine Mutter hat meine Tochter 3 Tage nach der Untersuchung lange auf dem Arm getragen. Danach nahm ich meine Tochter auf den Arm. Kann meine Tochter sodann Strahlen an mich abgeben?
    4. Kann ich die gleiche Toilette benutzen, da die Mittel ja über die Nieren ausgeschieden werden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort


  • Re: Skellettszintigrafie


    Das Radionuklid Tc-99 hat eine physikalische Halbwertszeit von 6 Stunden. D.h. nach 24 Stunden sind nur noch 6% der ursprünglichen Aktivität vorhanden, nach 2 Tagen 0,4% und nach 3 Tagen 0,02% usw. Da schon der ursprüngliche Pegel recht niedrig war, ist er nach 1-2 Tagen vernachlässigbar. Am 3. Tag ist er endgültig unbedenklich (auch für Kinder, bei denen man natürlich am vorsichtigsten ist).
    Die Aufnahme einer weiteren Person von einer kontaminierten Person wird als sehr gering angesetzt.
    Die Zeiträume gelten auch für die Toilette, da ja die Aktivität abgeklungen ist. Außerdem spülen Sie normalerweise die radioaktiven Substanzen in die Kanalisation bzw. Abwässer, wo sie dann abklingen. Man hält das bei den kurzen HWZ für vertretbar. In der Toilette selbst sollte kaum noch Aktivität sein. Das hat man alles durchgerechnet und für unbedenklich befunden (sonst müsste man die Patienten nach einer nuklearmedizinischen Untersuchung im Krankenhaus behalten).
    Natürlich kann man sich extreme Verhaltensweisen vorstellen, z.B. ein Kind unmittelbar nach der Untersuchung für 24 Stunden auf den Schoß zu nehmen (aber das macht man ja normalerweise nicht).

    Kommentar

    Lädt...
    X