Hallo,
wenn ich eine Überweisung nachreiche, zB beim Orthopäden, bekomme ich dann die Gebühr zurück?
Danke für die Antwort
Inge
Degi
RE: Praxisgebührfrage
Ich habe bei Google mal "praxisgebühr nachreichen überweisung" eingegeben und ein paar Infos dazu gelesen. Die Praxisgebühr ist grundsätzlich zu zahlen, wenn man ohne Überweisung kommt - auch z.B. beim Notdienst. Ein Nachreichen führt nicht zur Rückerstattung der Praxisgebühr.
Ich selbst habe es erlebt, das mir eine Praxis angeboten hatte, die Gebühr an mich zurück zu zahlen, wenn ich mit dem Ü- Schein in der Tür stehe. Auf Nachfrage in einer anderen Praxis wurde mir das verwehrt. Sie sehen also, es liegt wohl allein an der Schwester/ Praxis.
Kommentar
eni33
RE: Praxisgebührfrage
egal bei welchen artzt man die gebühr bezahlt.dieser arzt schreibt dann die überweisung für alle anderen arztbesuche in diesen quartal.so sagte eine arzthelferin es mir.und nachreichen geht auch.aber da hat wohl jeder eine andere meinung.
Kommentar
kathrin_neubauer
RE: Praxisgebührfrage
Wenn man zb. zum Hautarzt geht und sich vorher keine Überweisung vom Hausarzt geholt hat dann bezahlt man bei dem Hautarzt die 10 Euro und bekommt dann von ihm eine Überweisung zum Hausarzt . Also braucht man garnicht eine Überweisung nach zu reichen weil man von beiden , egal wo man zuerst hin geht automatisch eine Überweisung mit bekommt. Außer beim Zahnarzt und beim Augenarzt da nützt keine Überweisung weil man dort zusätzlich 10 Euro Praxisgebühren zahlen muß. Ich musste im letzten Quartal zum Hautarzt, Augenarzt und zum Zahnarzt, da durfte ich 30 Euro löhnen. Man kann sich bald nicht mehr erlauben zum Arzt zu gehen.
Kommentar