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Krankmeldung.....

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  • Krankmeldung.....

    Hallo!

    Ich habe eine Frage zu Krankmeldungen.
    Also wenn man krankgeschrieben ist, heißt es ja je nach Erkrankung nicht, daß man strikt Bettruhe einhalten muß. Es heißt, man kan weiterhin alles tu, was der Genesung nicht im Weg steht. So könnte jemand mit gebrochener Hand weiterhin Babysitten z.B.
    Aber ich meine zu wissen, daß es eine Art Ausgangs-Sperre ab einer bestimmten Uhrzeit gibt, nach der man sich nicht mehr irgendwo anders aufhalten darf, als zu Hause, egal was man hat. Stimmt das? Wenn ja, nach wieviel Uhr muß man dann zu Hause bleiben?

    Danke


  • RE: Krankmeldung.....


    Meines Wissens gibt es eine solche Ausgangssperre nicht. Nur wird sicher niemand dafür Verständnis haben, wenn Sie bei einer Krankschreibung bis tief in die Nacht unterwegs sind. Zur Genesung braucht der Körper Ruhe. Die sollten Sie ihm auch geben! Egal, was der Grund für den Krankenschein ist.

    Ansonsten ist zu sagen, das Sie mit einer gebrochenen Hand besser auf das Babysitten verzichten sollten. Falls Sie doch mal fest zupacken müssen, täte das Ihrer Hand sicher nichts gutes.

    Alles Gute!

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    • RE: Krankmeldung.....


      Von mir würde es eine Abmahnung geben,sollte ich das rausbekommen.

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      • RE: Krankmeldung.....


        Ein Kollege hat mal während eines Krankenscheines (frag mich nicht, was der damals hatte) das Spiel seines Lieblingseishokeyvereins im Stadion verfolgt. Blöderweise stand eine Reihe hinter ihm der Arbeitgeber in Person. Danach hat er nicht mehr lange für ihn gearbeitet...

        Grüße
        Anke

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        • RE: Krankmeldung.....


          Hi

          also Ausgangssperre gibt es nicht. Du kannst alles tun was der Wiederherstellung der Gesundheit dienlich ist. Inwieweit nächtliches Ausgehen dazugehört wird man im Zweifelsfalle dem Arbeitgeber erklären müssen. Babysitten mit einer gebrochnen Hand ist so eine Sache einmal wie bereits angesprochen muss man im Bedarfsfalle fest zugreifen können und der andere Punkt ist wenn man Geld dafür nimmt ist das wie ein Job d.h. in dem Falle könnte man wahrscheinlich auch arbeiten gehen. Auch hier könnte der Arbeitgeber Fragen stellen. Generell würde ich sagen bei einer gebrochen Hand oder Fuss (natürlich immer abhängig wie es einem geht und wie gross die Behinderung dadurch ist) könnte man versuchen trotzdem arbeiten zu gehen. Vielleicht nur ein paar Stunden und vielleicht auch nicht unbedingt das was man sonst tut. Sowas kann man aber mit Chef und Arzt absprechen. Muss aber wie gesagt jeder selber wissen und hängt von der konkreten Situation ab.

          Tolot

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          • RE: Krankmeldung.....


            Krankschreibung ist kein Hausarrest. - Also keine Ausgangssperre vorhanden.

            Fazit: Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt in erster Linie von seiner Erkrankung ab. Als Faustregel gilt: Es ist alles verboten, was die Genesung verzögert oder gefährdet. Eindeutig zuweit geht der Arbeitnehmer, wenn er außer Haus arbeitet, seinen Umzug abwickelt, auf dem Bau werkelt oder einem Nebenjob nachgeht.

            Wobei jetzt die Sache mit dem Babysitten möglicherweise unter Nebenjob fallen könnte... also nicht empfehlenswert ist *g*.

            Und nochmal zwei Links zum Thema:
            http://www.stern.de/wirtschaft/arbei...32&eid=&nv=rss

            http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,2254692,00.html

            Gute Besserung!

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            • RE: Krankmeldung.....


              Also das mit dem Babysitten war vielleicht ein blödes Beispiel, welches ich gelesen habe, ebenso, wie ein Nebenjob durchaus möglich wäre, wenn er eben der Genesung nicht im Weg steht. Wie gesagt, hab ich nur gelesen. Würde ich eh nie machen.
              Weiter meinte ich mit Ausgangssperre nicht nächtliche Ausschweifungen wie Party oder Disco oder so etwas in der Art. Das ist selbstverständlich das dies egal bei welcher Erkrankung völlig tabu sein sollte. Allerdings denke ich, daß jemand mit einem kaputten Fuß oder einer kaputten Hand durchaus mal (abends) Freunde besuchen kann, oder mal Essen gehen kann. Einkaufen und alltägliche Dinge, die sein müssen, sind doch wohl auch akzeptabel. (ggf. mit Begleitung natürlich)

              Gruß

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              • RE: Krankmeldung.....


                Arbeitgeber sind mitunter "unberechenbar".
                Als ich damals schwanger war, wurde ich aufgrund eines vorhandenen Risikos einer Fehl-/Frühgeburt mitunter krank geschrieben. Eine gleichzeitig mit mir Schwangere Kollegin hatte mich - wahrscheinlich auf dem Weg vom Gynäkologen in der Innenstad (der mich krank geschrieben hatte) - auf "Stöckeln beim Shopping herumstolzieren sehen", wie mir dann berichtet wurde, als ich wieder gesund geschrieben war. Resultat - nicht besonders wohlmeinend, aber zulässig: ich bekam letztlich nicht wie sonst üblich den kompletten Jahresurlaub im Jahr der Niederkunft, sondern nur einen anteiligen. So sah es der Tarif vor. Kulanz hatte ich mir offenbar mit meiner "Stöckelei" verspielt. Dass man als Risiko-Schwangere durchaus auf Schuhen mit Absatz einige Schritte zu Fuß laufen kann, obwohl einem der Arzt "Ruhe" verordnet hat (also die krankheitsbedingte Freistellung von der Arbeit verbunden mit der Aufforderung, möglichst viele zu liegen), das spielte für meinen Arbeitgeber nicht die entscheidende Rolle. Der Unmut unter den Kollegen, die sich - ob nun berechtigt oder nicht - irgendwie verarscht gefühlt haben, gab den Ausschlag. Ob ich nun bei Nachfolgeschwangerschaften anderes Schuhwerk tragen würde, lass ich mal dahin gestellt. Nur: damit rechnen, dass es irgendwer in den falschen Hals kriegt und mir letztlich Nachteile daraus erwachsen, das würde ich heute schon. Da muss dann jeder selbst wissen, was er riskiert.

                In dem Sinne: Gesundheit!

                Grüße
                Anke

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                • RE: Krankmeldung.....


                  Das war echt zulässig? Is ja heftig.....

                  Sicher, die Meinungen und ansichten gehen da sehr weit auseinander. Aber zwischen riskieren( mit Grippe zum Konzert z.B) und z.B. erledigen von notwendigen Dingen, oder vielleicht nicht ganz notwendigen, aber durchaus vom Arzt zulässigen sofern man nicht tatsächlich bettlägerig krankgeschrieben ist, liegt doch schon ein Unterschied denke ich. Klar gibt es immer irgendwo einen Chef oder nette Mitarbeiter, die einem ans Bein pissen wollen. Aber wenn wer was dagegen hätte, wenn man mit nem Gipsarm beim Essen sitzt, das ist doch völlig absurd.
                  Gibt es denn hier mal ein paar Arbeitgeber, die sich dazu äussern möchten????

                  Viele Grüße

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                  • RE: Krankmeldung.....


                    Hallo- noname-,
                    mit einer echten Grippe wirst du garnicht in der Lage sein irgendwo hin gehen zu können.Dann bist du krank.
                    Dann gibt es noch die Erkältung,die häufig dazu benutzt wird,ein paar freie Tage zusätzlich rauszuschinden.
                    Wobei man hier unterscheiden sollte,welchen Beruf der jenige ausübt.
                    Mit einem gebrochenen Arm kannst du dich frei bewegen,tagsüber.Essen gehen ist auch drin.Ansonsten hast du tunlichst alles zu unterlassen,was einer Genesung im Wege steht.
                    Liebe Grüsse Biggi

                    Kommentar



                    • RE: Krankmeldung.....


                      Hi!

                      Klar, mit ner Grippe gehört man nicht raus, egal wohin. Würde mir nicht einfallen. Es ging ja auch nicht darum, ob man mit Krankheiten, die einen nicht an die 4 Wände binden, abends in die Disco kann, oder auf Partys die Nächte durchmacht. Das ist denke ich selbst mit ner kaputten Hand absolut tabu. Es ging um "kleine Freiheiten", wie gesagt, mal essen gehen, oder sich mal mit Freunden zusammensetzten, oder so mal an die frische Luft gehen....
                      Klar gehen da vor allem bei Arbeitgebern die Ansichten sehr auseinander. Ich mein, verarschen würde ich mich auch nicht lassen. Klar. Wußte nur nicht, ob es bei krankmeldungen bestimmte "Richtlinien" gibt, wie Uhrzeiten oder so, oder ob das jeder selber wissen muß, bzw. ob einem auch Freiheiten gewährt sind je nach Zustand.

                      Grüße

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