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Überweisung!!!!

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  • Überweisung!!!!

    Hallo,

    wie lange ist denn eine überweisung gültig? nur drei monate wie die praxisgebühren?


  • RE: Überweisung!!!!


    bis zum Ende des laufenden Quartals. Oben recht in der Ecke steht immer für welches Quartal eine Überweisung ist

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    • RE: Überweisung!!!!


      Ich weiß nicht genau, worauf Sie hinaus wollen.
      Ob eine Überweisung nach einer bestimmten Frist nicht mehr gültig ist, das weiß ich nicht genau. Fragen Sie doch mal bei Ihrer Krankenkasse nach.
      Ein Problem gibt es allerdings im Zusammenhang mit der Praxisgebühr. Wenn Sie Ende des Quartals eine Überweisung bekommen, aber erst im neuen Quartal einen Termin beim neuen Arzt, dann ist trotz Überweisung die Praxixgebühr fällig.
      Siehe:
      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,2088777,00.html

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      • RE: Überweisung!!!!


        Das kann ich so kaum glauben, denn wenn man am Ende des Monats (im Extremfall am letzten Tag des Quartals) eine Überweisung bekommt, dann muss sie doch länger gültig sein.

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        • RE: Überweisung!!!!


          Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher.
          Das ganze ist wohl auch ein Problem der Praxisgebühr.
          Einmal pro Quartal will das GEsundheitssystem vom Patienten die Gebühr haben, dabei spielt es keine Rolle, ob sie zu Anfang oder erst am Ende des Quartals gezahlt wird. Bricht ein neues Quartal an ist die Praxisgebühr wieder fällig. Damit wird dann auch die Überweisung des vorherigen Quartals ungültig und man braucht eine Neue. Nur so bekommt unser Gesundheitssysmtem von jedem Patienten die Praxisgebühr.
          ISie könne es gern noch mal nachlesen, aber ich bin mir wirklich ziemlich sicher.
          DIe gute Nachricht dabei ist, dass sie nichts weiter riskieren als nocheimal die Praxisgebühr zahlen zu müssen, wenn sie die Überweisung verfallen lassen..
          Alles Gute

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          • RE: Überweisung!!!!


            Sie schreiben:
            Bricht ein neues Quartal an ist die Praxisgebühr wieder fällig.
            __________
            Da bin ich einig mit Ihnen.

            Sie schreiben weiter:
            Damit wird dann auch die Überweisung des vorherigen Quartals ungültig und man braucht eine Neue.
            _____________

            Das ist, denke ich, nicht so.
            Eine am Ende des Quartals ausgestellte Überweisung verfällt, soviel ich nachgelesen habe, nicht. Sie gilt quartalsübergreifend. Geht man aber mit dieser im alten Quartal ausgestellten Überweisung erst im neuen Quartal zum Arzt, dann wird trotz Überweisung die Praxisgebühr fällig.

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            • RE: Überweisung!!!!


              Eine Überweisung ist gültig bis zum Ende des jeweiligen Quartals, in dem sie ausgestellt wurde. Gehen Sie also erst am letzten Tag eines Quartals zum Arzt, ist es eigentlich unsinnig, wenn dieser Ihnen noch eine Überweisung ausstellt. Warten Sie, wenn es die Beschwerden erlauben, lieber bis zum nächsten Tag.

              Desweiteren können Sie jedoch die 10 Euro auch beim Facharzt bezahlen und sich im laufenden Quartal anfallende Überweisungen dann von IHM ausdrucken lassen.

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              • RE: Überweisung!!!!


                Also, ich bin nicht vom Fach, dennoch kann man ja über Google einiges herausbekommen. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass man eine Überweisung vom 31.3. am 1.4. nicht mehr gebrauchen kann.

                Siehe z.B.:
                http://www.kvsh.de/presse/news/hotline_aktuell.htm

                Das steht:
                Quartalsübergreifende Überweisung
                Wie sieht hier die Regelung aus?
                Bei Vorlage einer Überweisung aus dem Vorquartal muss der die Überweisung empfangende Arzt die 10 Euro erheben.


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                • RE: Überweisung!!!!


                  Ich finde Ihren Text (Zitat) etwas irreführend.
                  Der Name "Quartalsübergreifende Überweisung" lässt zwar vermuten, das es eine Überweisung gibt, die mehrere Quartale gültig ist. Ich kenne keinen solchen Fall.
                  Zu Ihrem letzten Satz ist zu sagen:
                  Klar erhebt der Arzt die Praxisgebühr. Es ist ja ein neues Quartal und Sie haben KEINE gültige Überweisung. Also müssen Sie zahlen.

                  Kann durchaus sein, das wir aneinander vorbeireden. Aber ich kenne wie gesagt, nur Ü- Scheine, die mit Ablauf eines Quartals ihre Gültigkeit verlieren.



                  Degi schrieb:
                  -------------------------------
                  Das steht:
                  Quartalsübergreifende Überweisung
                  Wie sieht hier die Regelung aus?
                  Bei Vorlage einer Überweisung aus dem Vorquartal muss der die Überweisung empfangende Arzt die 10 Euro erheben.

                  Kommentar


                  • RE: Überweisung!!!!


                    Wie schon mehrmals erklärt, eine Überweisung gilt nur für das Quartal für das sie ausgestellt wurde. D.h. neus Quartal neue Überweisung neue Praxisgebühr.

                    Kommentar



                    • RE: Überweisung!!!!


                      Sie schreiben:
                      Klar erhebt der Arzt die Praxisgebühr. Es ist ja ein neues Quartal und Sie haben KEINE gültige Überweisung. Also müssen Sie zahlen.
                      -------------------
                      Man könnte aber auch ganz anders argumentieren: Klar, man muss die Praxisgebühr TROTZ Überweisung bezahlen, da der Arzt der erste Arzt ist, der im Quartal aufgesucht wird.

                      Wie gesagt, ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Zeitpunkt innerhalb eines Quartals wirklich so entscheidend ist, schließlich kann man sich den Zeitpunkt einer Erkrankung mit ev. notwendiger Überweisung in der Regel nicht aussuchen.

                      Ich würde da als Betroffener einfach mal bei der Krankenkasse anrufen.

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                      • RE: Überweisung!!!!


                        So, nun habe ich noch etwas gefunden. Siehe:
                        http://home.telebel.de/hokraus1/gesundheit.html

                        "Praxisgebühr bei Überweisungen zu Quartalsende

                        Eine Überweisung hat nur in dem Quartal Gültigkeit, in dem sie ausgestellt wurde. Wenn eine am Quartalsende erfolgte Überweisung an einen Facharzt aus Termingründen erst im Folgequartal in Anspruch genommen werden kann, kommt es auf die Art des Facharztes an.
                        Handelt es sich um Ärzte, die auch direkt (also auch ohne Überweisung) in Anspruch genommen werden können, verliert die Überweisung ihre Gültigkeit und der Patient hat eine Praxisgebühr zu entrichten.
                        Soweit es sich um eine Überweisung zu einem Arzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, Strahlentherapie oder Transfusionsmedizin handelt, behält die Überweisung quasi ihre Gültigkeit, weil die genannten Ärzte ohnehin nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Eine Praxisgebühr fällt nicht an."

                        Es ist wohl in den meisten Fällen tatsächlich so, dass die Gültigkeit mit dem Quartal endet.
                        Der, der am Ende des Quartals erkrankt und überwiesen werden muss, hat Pech gehabt. Also, werden Sie gefälligst nicht am Quartalsende krank, so dass man Sie überweisen muss, und wenn schon, dann richten Sie es bitte so ein, dass Sie zum Radiologen (oder zu einem Arzt einer Fachrichtung aus der obigen Liste) überwiesen werden müssen. :-)
                        Tut mir leid, das ist doch irgendwie schwachsinnig, oder?

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                        • Also doch...


                          Sehr geehrte Degi,

                          mir scheint, als haben Sie sich die ganze Zeit selbst widersprochen. Warum holen Sie sich denn eine Überweisung vom Hausarzt? Doch wohl dehalb, damit Sie beim Facharzt KEINE 10,- Euro bezahlen müssen oder? Und wenn Sie also mit einer Überweisung aus dem alten Quartal zum Facharzt müssen, kassiert der natürlich das Geld, weil in diesem Moment die vorliegende Überweisung ungültig ist! Dieser Facharzt ist somit der erste, den Sie im neuen Quartal aufsuchen!!!
                          Aber zum Glück wissen wir ja jetzt, in welchen Fällen es eine Ausnahme gibt.

                          Vielleicht haben wir ja jetzt alle Klarheiten beseitigt...

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                          • RE: Überweisung!!!!


                            Die ganze Gesundheitsreform ist Schwachsinn!

                            Kommentar


                            • Vielleicht haben wir ja jetzt ...


                              ... alle Klarheiten beseitigt...
                              (Schreiben Sie.)

                              Versteh ich nicht.

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