Ich habe von Geburt an eine spastische Lähmung der linken Körperhälfte und benötige wie viele andere Menschen auch Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik. Meine behandelnde Ärztin verschreibt mir wie bisher die KG'S. als Diagnose wird infantile Cerebralparesein in die Verordnung eingetragen. Auch wird gekenzeichnet, das die Verordnung eine Ausnahme vom Regelfall ist. Als Ziel der Behandlung trägt sie ein das durch die KG die Koordination verbessert werden soll und das Kontrakturen der Muskeln und Gelenke vermieden werden sollen. Meine Ärztin sagte mir, ich solle mich bei der Krankenkasse erkundigen, ob die Verordnung genehmigt werden muß. Beim Anruf bei der Barmer teilte mir die Sachbearbeiterin mit, daß sich die Barmer nicht an dem Genehmigungsverfahren beteiligt. Ich bin nicht sicher ob das für alle "Filialen" gültig ist oder ob man auf das Goodwill des jeweiligen Sachbearbeiters angewiesen ist. Von meiner Therapeuthin erfuhr ich, daß insbeswondere Die AOK'S und einige BKK'S hier sehr kleinlich sind. Außerdem sagte sie mir daß das Gehnehmigungsverfahren vom Gesetzgeber als Kannvorschrift vorgesehen ist. Mich würde interessieren, wie eure Erfahrungen mit Ärzten und Krankenkassen diesbezüglich nach dem 1. Juli 2004 verlaufen sind.Über viele Zuschriften freut sich Norbert aus NRW
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