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verpflichtet Arbeitgeber über Erkrankung informier

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  • verpflichtet Arbeitgeber über Erkrankung informier

    Hallo,

    ich habe eine Frage, die nur indirekt hier was mit zu tun hat. Aber ich stelle die Frage trotzdem mal.

    1. Ist man rechtlich dazu verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn eine Erkrankung festgestellt wurde, man dadurch aber nicht Arbeitsunfähig wird? Ich meine konkret bei psychiartrischen Diagnosen. Bzw. Depressionen, Angsterkrankung, Phobien, Tourette, ADS, Boderline oder ähnliches?

    2. Wie ist es, wenn man eine psychatriesche Diagnose hat, wie oben beschrieben und man beim Vorstellungstermin gefragt wird, ob eine Erkrankung vorliegt. Muß man dann die Wahrheit sagen?

    Ich würde mich auch über Links dazu freuen.

    Vielen Dank schonmal,

    Gruß
    Rondra


  • RE: verpflichtet Arbeitgeber über Erkrankung infor


    Hallo Rondra,

    also einen Link hab ich nicht für Dich aber ich bin mir ziemlich sicher, daß Du Deinen Arbeitgeber nicht informieren mußt. Ich selber leide an einer Angsterkrankung und das geht meinen Chef nun wirklich nix an. Bei einem Vorstellungsgespräch darf diese Frage genauso wenig gestellt werden wie die über eine Schwangerschaft.

    Hoffe ich konnte Dir helfen.
    Gruß, Tina

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    • RE: verpflichtet Arbeitgeber über Erkrankung infor


      links:
      http://www.google.de/search?hl=de&ie...nG=Suche&meta=

      Zusammengefaßt (von der MS-Seite, ist aber allgemein richtig):

      Hat der Arbeitgeber ein Informationsrecht?
      Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis:

      "Sie sind nur dann verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Erkrankung zu informieren, wenn

      * Ihre eigene Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Sicherheit von Arbeitskollegen oder Dritten durch krankheitsbedingte Einschränkungen gefährdet ist
      * Sie die vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können

      Das gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse und die Probezeit.

      Bei einem Vorstellungsgespräch:

      Bei der Suche nach einer neuen Anstellung sieht Ihre rechtliche Lage anders aus. In einem Vorstellungsgespräch sind Sie verpflichtet, den potenziellen Arbeitgeber ungefragt auf Ihre Erkrankung hinzuweisen, wenn

      * Sie auf Grund des bisherigen Krankheitsverlaufes in absehbarer Zukunft häufig arbeitsunfähig sein werden
      * Sie bereits beim Vorstellungsgespräch wissen, dass Sie auf Grund von arbeitsunfähigkeit Ihre Stelle nicht zum vorgesehenen Termin antreten können
      * eine Behinderung vorliegt, die Ihnen die Aufnahme der angestrebten Tätigkeit erschwert oder in naher Zukunft aussichtslos macht

      Informieren Sie Ihren potenziellen Arbeitgeber in diesen Situation nicht, hat dieser das Recht, Ihren Arbeitsvertrag nachträglich anzufechten. Liegen bei Ihnen jedoch keine akuten Beeinträchtigungen mit Auswirkungen auf die angestrebte Tätigkeit vor, gibt es keinen rechtlichen Grund, Ihre Erkrankung gegebenüber einem potenziellen Arbeitgeber explizit offen zu legen. Nur wenn der zukünftige Arbeitgeber ausdrücklich nach einer Schwerbehinderung fragt, sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Gleiches gilt unter bestimmten Umständen für Fragen nach chronischen Erkrankungen.

      Informieren Sie sich vor einem Vorstellungsgespräch ausführlich bei einem Experten einer Beratungsstelle."

      Thomas

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