ich habe eine Frage, die nur indirekt hier was mit zu tun hat. Aber ich stelle die Frage trotzdem mal.
1. Ist man rechtlich dazu verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn eine Erkrankung festgestellt wurde, man dadurch aber nicht Arbeitsunfähig wird? Ich meine konkret bei psychiartrischen Diagnosen. Bzw. Depressionen, Angsterkrankung, Phobien, Tourette, ADS, Boderline oder ähnliches?
2. Wie ist es, wenn man eine psychatriesche Diagnose hat, wie oben beschrieben und man beim Vorstellungstermin gefragt wird, ob eine Erkrankung vorliegt. Muß man dann die Wahrheit sagen?
Ich würde mich auch über Links dazu freuen.
Vielen Dank schonmal,
Gruß
Rondra
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