wie Ihr vielleicht noch wisst, befindet sich meine liebe Schwiegermama aufgrund diverser Gebrechen seit dem 30. April nun in einem Altenheim. Soeben erhielt ich einen Anruf meines Gatten, der mir völlig aufgelöst mitteilte, dass seine Mutter gedenke, dort wieder auszuziehen.
Natürlich haben wir die Wohnung gekündigt (und alles drum herum!), bereits mit den Auflösungsarbeiten begonnen und sehen keine Chance, dass sie wieder in diese Wohnung einziehen kann. Das sei ihr egal, hat sie gesagt, zur Not schlafe sie eben "unter der Brücke".
Es wäre unrealistisch anzunehmen, dass die guten Gründe für eine Heimeinweisung nun nicht mehr aufrecht zu halten wären. Sprich: sie ist nur in einer solchen Einrichtung gut aufgehoben, nicht aber in einer eigenen Wohnung (auch kein betreutes Wohnen!). Ihre Willenserklärung bereut sie jetzt und will patu nicht einsehen, dass sie keine Alternative hat.
Ich habe meinen schwer aufgeregten Mann beruhigt und meinen Entschluss bekundet, seine Mutter mit nicht einem einzigen Handschlag bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Ich werde keine Telefonate und keinen Schriftwechsel führen, mit dem rückgängig zu machen wäre, was dutzende Ärzte, Pfleger und besorgte Menschen um uns herum befürwortet haben und wovon wir hofften, dass es uns ein wenig Ruhe im Alltag bringen würde. Dass mein Mann im Prinzip genauso denkt, weiß ich. Aber wie sieht die Praxis aus?
Dürfen wir uns - rein rechtlich und natürlich auch moralisch gesehen - so total verweigern, dass sie allein aufgrund der nicht gegebenen Unterstützung da bleiben muss, wo sie sich nicht wohl fühlt? Es gibt in der ganzen Umgegend momentan keine Heime, die ihr eine alternative Behausung bieten könnten (sonst hätten wir ja nicht im Vorfeld lediglich ein einiges weiteres Heim gehabt, das noch ein Bett gehabt hätte - und das über einen Zeitraum von mehreren Monaten). Nur, wenn sie keine Hauruck-Aktionen durchzieht, dann können wir irgendwann auf einen Umzug von Heim zu Heim hoffen. Konkrete Termine dafür bekommt man nicht zugesagt.
Im Prinzip kann sie keiner per Zwang dort halten, weil sie ja nicht "entmündigt" ist und selbst bestimmen darf, was für sie gut ist. Sind wir aber auf der anderen Seite verpflichtet, ihr diesen Wahnsinn, den Wiederauszug (wohin?) zu ermöglichen?
Fragt mit gebremster Verzweiflung
Anke
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