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Muskelerkrankung, erblich

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  • Muskelerkrankung, erblich

    Skorp am 1.4.04:
    Hallo,
    in meinem Bekanntenkreis ist ein 22 jähr. Mann mit der Diagnose "Muskeldystrophie Typ EMERY-DREIFUSS" mit Herzschrittmacher. Er erlitt vor einem Jahr einen Autounfall (Zusammenstoß mit anderem Kfz mit ca. 100 km/h, summarisch) als angeschnallter Beisitzer, älteres Kfz ohne Seitenairbag, mit nachf. Querschnittslähmung ab Halswirbelsäule (Fraktur der Gelenkfortsätze). VOR dem Unfall ist gegeben gewesen der Status "Fußgänger ohne Hilfsmittel, Fachhochschulbesuch Informatik, im Alltag "nur unwesentlich" behindert". Meine Frage(n): Wie kann der VERLAUF der Muskeldystrophie Typ EMERY-DREIFUSS der Unfallversicherung verdeutlicht werden, damit KLAR der Zusammenhang der Schädigung NUR mit dem Unfall herauskommt? Es ist doch zumindest denkbar, daß sich der 22-Jährige in einem derart kräftemäßig reduzierten Zustand im Bereich Hals und Oberkörper befand, daß praktisch die auch nur geringste Abfang-Abwehr UNmöglich war. . Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

    Skorp



  • RE: Muskelerkrankung, erblich


    Ich verstehe die Frage nicht.
    Was ist denn mit der Unfallversicherung? Weigert sie sich zu zahlen? Mit welcher Begründung? Dass die Querschnittslähmung nicht Folge der Muskelerkrankung ist, dürfte wohl klar sein. Dass die Muskelerkrankung vielleicht eine Faktor war, der dazu geführt hat (weil er eben im Moment des Unfalles die Wirbelsäule nicht so gut stabilisieren konnte, kann man diskutieren. Aber was ist denn jetzt das Problem?

    Thomas

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    • RE: Muskelerkrankung, erblich


      Hallo Thomas, vielen Dank für Antwort- das Problem steckt in dieser Kausalitätssache: Wenn nämlich nach der sog. hier anzuwendenden "Relevanztheorie" (für die Schadensabwicklung) nachgewiesen werden könnte, daß praktisch ein heftiger, unglücklicher Sturz (Alltagsrisiko) zu demselben od. ähnl. Ergebnis geführt hätte, würde dies die Entschädigung "nach unten" regeln - soviel od. sowie ich das mitbekommen habe. Die Überschrift über allem: Grundsätzliche, allgemeine Eingrenzung des Versicherungsrisikos FÜR die Versicherung, egal welche - denn ansonsten wären Prämien praktisch nicht mehr für Otto Normalverbraucher bezahlbar. DAS ist gängige Praxis...
      Freundliche Grüße, Skorp

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      • RE: Muskelerkrankung, erblich


        Durch einen heftigen, unglücklichen Sturz in der Küche könnte auch ich morgen querschnittsgelähmt sein...
        Aber Alltagslogik beiseite, die hilft ja bei Bürokratie selten:
        Ich nehme an, dass nur die betreuenden Ärzte vor dem Unfall dazu eine Aussage machen können. Wurde denn ein ärztliches Gutachten angefertigt? Das wäre ja vermutlich die einzige Möglichkeit, das zu klären, bzw. etwas in die Hand zu bekommen, mit dem man dann ggf. vor dem Sozialgericht klagen kann.

        Thomas

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        • RE: Muskelerkrankung, erblich


          Hallo, Skorp!
          Zufällig habe ich gerade Deinen Beitrag gefunden.
          Ohne taktlos wirken zu wollen, möchte ich Dich etwas fragen: 1. Dein Bekannter hat eine Muskeldystrophie vom Typ Emery-Dreyfus (habe ich das richtig geschrieben?) Ich habe gelesen, daß bei dieser Form die Lebenserwartung sogar leicht verlängert sei. Stimmt das? 2. Ist es wahr, daß bei manchen Formen die betroffenen Muskelgruppen vollständig verschwinden können? 3. Verschwinden sie ersatzlos, und wenn nicht, wodurch werden sie ersetzt (Knorpel, Fett u. a.)?
          @Thomas: Durch einen heftigen, unglücklichen Sturz in der Küche könnte auch ich morgen querschnittsgelähmt sein...
          Wohl wahr! Ich bin himmelweit davon entfernt, Dir so etwas zu wünschen oder gar - wenn wir uns kennen würden - dazu beizutragen!! Das gilt sogar auch bei Menschen, die ich am liebsten in der Luft zerreißen würde (und zu denen Du ganz bestimmt nicht gehörst)! Wenn so etwas durch einen dummen Unfall passieren würde, käme ich wahrscheinlich nie wieder darüber hinweg.
          Es geht mir einfach darum, daß manche Menschen ihre Gesundheit gar nicht zu schätzen wissen: Ich bin körperlich alles andere als gesund (Querschnittslähmung), sehe aber selbst da noch einige Vorteile: 1. sieht man es mir an; 2. kenne ich es nicht anders; 3. sitzt die Schädigung ziemlich tief und 4. bleibt sie für das ganze Leben konstant, schreitet also nicht fort.

          Freddy

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          • RE: Muskelerkrankung, erblich


            Hallo Thomas + Freddy, bitte um Verständnis, wenn ich zus.gefaßt antworte- an Thomas: Danke für Mitdenken, Hauptproblem ist, daß keine gutachtl. Daten über den Verlauf Geburt bis zum Unfall zur Musk.Erkrankung verfügbar sind (nur Doku des Kinderarztes, aber DAS sind keine verwertb. Daten zur detaill. Kraftent- oder -rückentwicklung). Nochmal zum versich.RECHTlichen Teil: Wenn Pat. "sehr krank" vor Unfall, dann Unfall "umsomehr" eher eine "Gelegenheitsursache" (so hart das klingt), also schädigende Ursache prakt. austauschbar -- she. meine Ausführungen in Vorausmail -- umgekehrt: je relativ "kräftig" der Pat. noch vor Unfall war, desto "einmalig unstrittig ursächlich" wäre dann der Unfall (und DAS wäre gut für den jungen Mann hinsichtl. Entschädigung- es geht um große Summen) - zu Freddy: Hallo, vielen Dank für mail, diese seltene Form bedeutet letztl. wohl eher permanent Muskelkraftverlust, zuletzt Bereich Arme und HERZ (!). Genau im Armbereich spielt das Problem: Hätte er sich noch (besser) beim Unfall abstützen können- bzw. WELCHER Kräftestatus ist annehmbar? Da Ganze hat natürl.noch eine psych. Komponente: Ein Mensch mit geringer (Rest-)lebenserwartung muß dieses Restleben jetzt AUCH NOCH im Rollstuhl (vor der Umfall nicht!) verbringen- wirklich große Tragik hier.
            Freundliche Grüße an Euch beide, Skorp (kein Jurist!!)

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            • RE: Muskelerkrankung, erblich


              Ich verstehe die Problematik sehr gut, aber ein ärztliches Gutachten ist wohl trotzdem notwendig. Das muss dann eben auf Grund der vorhandenen Daten, Unterlagen und Aussagen erstellt werden. Die Versicherung muss sich bei ihrer Begründung ja auch auf irgendwas beziehen, ein Sachbearbeiter ist wohl nicht kompetent genug, das alleine zu entscheiden (auch wenn sie sich oft so fühlen und auch tun).

              Thomas

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              • RE: Muskelerkrankung, erblich


                Hallo Skorp.

                Vor dem Unfall: Dein Bekannter konnte gehen.
                Nach dem Unfall: Dein Bekannter ist an den Rollstuhl gefesselt.
                Damit hat er Anspruch auf alle Leistungen des Versicherers aus dem Unfall! Die Krankengeschichte aus der Zeit davor spielt keine Rolle. Ein Beispiel:

                Ein Einäugiger verliert bei einem Unfall das gesunde Auge. Er ist danach zweifelsfrei blind.Er erhält eine entsprechende Rente, ohne dass sich der Versicherer darauf berufen könnte, mit dem bereits vorher verlorenen Auge würde er theoretisch noch sehen können. Ebenso verfehlen vor jedem Zivilgericht Argumente der Gegenseite in der Form von "er hätte ja auch am nächsten Tag vom Blitz getrroffen werden können" ihre Wirkung.

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                • RE: Muskelerkrankung, erblich


                  Hallo Frodo, vielen Dank für mail - bitte beachte aber die Vorausmails mit den "Thread-Kollegen", wo auf die entscheidende Problematik abgestellt ist: nämlich Entschädiggs.- Regelungen sozialRECHTorientiert - um bei Deinem Einäugigen zu bleiben: DER hat KEIN Problem; sofern der Versich.Vertrag z.B. nach Verlust des einen Auges geschlossen wurde und er sich an die Einäugigkeit "gewöhnte", und er (wieder) relativ (!) "fit" war --und jetzt nach Verlust des verbliebenen Auges auf das alltagstragische Niveau eines Blinden fällt -- AHABER: Wäre das verbl. Auge erheblich beeinträchtigt (20 Dioptrien, Linsentrübung..., mal als extreme Beispiele), dann hätten beliebig viele Ursachen (Sturz, Straßenverkehr..) zu der Blindheit geführt - DAS wäre "geldflußbezogen" weniger günstig....
                  Viele Grüße Skorp

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                  • RE: Muskelerkrankung, erblich


                    Hallo Thomas, Du hast vollkommen Recht mit den Anmerkungen "... ärztliches Gutachten ist wohl trotzdem notwendig. Das muss dann eben auf Grund der vorhandenen Daten, Unterlagen und Aussagen erstellt werden..." - Es ist halt die Frage, 1. WIE sorgfältig der zu beauftragende Gutachter FRAGEN stellt (an Vorbehandler, Hausarzt, Kinderarzt...) und 2. WER diese Sorgfalt "checkt" 3. WIE auskunftsfreudig (wem zugunsten?...) Anzufragende reagieren.... wenn es nicht um enorme Tragik, um hohe Summen ginge... -es lohnt aber, nachzudenken. Ich habe, wie Du siehst, an "Frodo" auch geantwortet, hoffe, daß mein Blinden-Planspiel ungefähr die Parallele zum Ausgangsproblem fand. Deine Meinung ? Falls Dir noch etwas einfällt, vielen Dank für weitere Idee / Kommentar...
                    freundliche Grüße Skorp

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                    • RE: Muskelerkrankung, erblich


                      Hallo Thomas,
                      ich habe eine Idee... kannst Du mal abends zwischen 18 und 19 h die 0160.3356547 anrufen? Ich rufe gerne auf Handy sofort zurück ? Danke!
                      Skorp

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                      • RE: Muskelerkrankung, erblich


                        Hi Skorp.

                        Im Moment sehe ich die Problematik nicht wirklich. Lasse mich bitte nochmal zusammenfassen und korrigiere mich, wenn ich falsch liege:

                        Es handelt sich um einen Verkehrsunfall. Dein Bekannter war daran mittelbar beteiligt. Die Schuldfrage ist somit zweitrangig, denn ein Verursacher steht fest. Entweder war es der Fahrer des Wagens, in dem er als Beifahrer saß, oder der Fahrer des fremden Wagens. In allen Fällen liegt ein Fremdverschulden vor.

                        Für die Versicherungsleistungen allgemein müssen wir unterscheiden zwischen Ansprüchen an die

                        - Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
                        - private Unfallversicherung,
                        - ggf. gesetzliche Unfallversicherung und
                        - Sozialversicherung.

                        Da Du gleich zu Beginn von einem Verkehrsunfall berichtet hast, vermute ich, dass Deine Fragen sich auch in diese Richtung bewegen. Dabei gilt unverändert meine Darstellung in meinem ersten Beitrag. Eine Vorerkrankung spielt für die Schadenshöhe und damit für die Entschädigung keine Rolle. Der zuständige Versicherer wird Deinem Bekannten eine lebenslage Rente zahlen müssen. Alternativ kann eine einmalige Entschädigung im Rahmen einer Abfindung vereinbart werden. Dazu ist aber das Einverständnis Deines Bekannten erforderlich.

                        Bei einer privaten Unfallversicherung, die allerdings erst nach einer Wartefrist von über einem Jahr zahlen muss, sieht die Sache ähnlich aus. War bei Antragstellung die Erkrankung bekannt, wurde diese mit Sicherheit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann sich aber in erster Linie nur auf die Erkrankung als Unfallauslöer beziehen. Im speziellen Fall muss der Versicherer nachweisen, dass die Querschnittslähmung auch ohne diesen Unfall eingetreten wäre. Hingegen muss der Antragsteller nicht das Gegenteil beweisen. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird das Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugunsten für Deinen Bekannten entscheiden. Trat die nach Vertragsabschluss auf, spielt sie keine Rolle mehr.

                        Oben schreibst Du über das Sozialrecht. Dabei handelt es sich um einen anderen Anspruch. Das Sozialrecht kennt keine Entschädigung im Sinne einer Abfindung, sondern nur Renten (jedenfalls in diesem Zusammenhang. Die ärztliche Seite lassen wir mal unbeachtet). Unabhängig von einer privaten Unfallversicherung hat Dein Bekannter Anspruch auf mindestens eine Berufsunfähigkeitsrente. Bei der Antragsbegründung spielen die Ursachen der Behinderung keine Rolle, sofern keine Selbstverstümmelung vor liegt.

                        Du siehst, ich bin mir vollkommen sicher, dass die bestehende Vorerkrankung keinerlei Rolle für die Leistungshöhe des betreffenden Versichers spielt. An Deiner Stelle würde ich mir ggf. zusätzliche Informationen über eine Internetrechtsauskunft holen.

                        Viel Erfolg wünscht Dir
                        Frodo

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                        • RE: Muskelerkrankung, erblich


                          Ich halte die Ausführungen von Frodo - wie immer - für sehr gut, er kennt sich insbesondere in Versicherungsfragen hervorragend aus. Zunächst solltest Du/Dein Bekannter nach seinen Hinweisen herausfinden, inwieweit die Vorerkrankung tatsächlich eine Rolle für die zukünftig zu leistenden Zahlungen spielen kann. Dazu solltest Du/Dein Bekannter Kontakt zu einem qualifizierten Anwalt aufnehmen bzw. die Möglichkeiten kostenloser Rechtsberatung nutzen. Dieser Aufwand rentiert sich garantiert.
                          Falls ein ärztliches Gutachten notwendig werden sollte, hängt dessen Ergebnis natürlich u.a. von den von Dir genannten Faktoren ab:

                          "Es ist halt die Frage, 1. WIE sorgfältig der zu beauftragende Gutachter FRAGEN stellt (an Vorbehandler, Hausarzt, Kinderarzt...) und 2. WER diese Sorgfalt "checkt" 3. WIE auskunftsfreudig (wem zugunsten?...) Anzufragende reagieren...."

                          In diesem Fall ist es ja auch Dir/Deinem Bekannter nicht untersagt, bereits frühzeitig mit den in Frage kommenden Personen Kontakt aufzunehmen und sie über die Situation aus Eurer Sicht zu informieren. Frage 2 ist heikel, da die Arbeit des Gutachters nicht überprüft wird. Wenn Einwände bestehen, muß vermutlich Widerspruch eingelegt werden, dann wird ggf. ein Zweigutachten eingeholt. Aber da ist ja noch ein Stück hin...

                          Thomas

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                          • RE: Muskelerkrankung, erblich


                            Hi Frodo,
                            BESTEN Dank für detaill. Statement- ich komme nach dem Wo.Ende darauf zurück-- vorab die Sichtweise: Ich bin aktiv auf Seite des Opfers, dieses verunfallte durch Kollision mit Wagen X, dieser schuldig am Unfall, unstrittig. -- nun macht Kfz.Haftpflicht.Versicherung des X-Fahrers Probleme in Richtung Überlegungen im Rahmen eben der Anlehnung an die genannten "Relevanztheorie" -- beliebige Gelegenheitsursache / oder wesentliche Bedingung etc. -- weil in diesen Überlegungen ein Moment der "Chance geringerer Zahlungen" offenbar gesehen wird,
                            zumindest eignen sich diese für die vorprozessuale Positonierung. Ich selbst habe sowas noch nicht erlebt, daher kannte ich diese Taktik bislang noch nicht.
                            Der Bekannte versucht natürlich auch, sich zu positionieren- und muß "gegenrudern" (gegenüber starkem Gegner) durch wie auch immer Gestaltung der Auskünfte (Ermessensspielräume...)- Ich melde mich.
                            Viele Grüße und danke, Skorp

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                            • Traurig, traurig!


                              Hallo Skorp,

                              habe die ganze Zeit mitgelesen, mit wachsendem Entsetzen über die (dem allgemeinen Ruf entsprechenden) Argumentationsketten der Versicherungen. Ich kann einfach nicht begreifen, dass diese "gewinnorientierten Unternehmen" sich winden wie die sprichwörtlichen Aale, um um ihre Zahlungsverpflichtungen herum zu kommen! Als Geschädigter hat man/frau dann auch noch mit den juristischen Spitzfindigkeiten zu kämpfen (von denen der zahlungspflichtig Versicherte in der Regel auch eher unangenehm überrascht ist!) - Paragraphenreiterei statt humanitäre Hilfsleistung. Neben Berufspolitikern müssen solche Versicherungsfritzen diejenigen sein, die am wenigsten Gewissen auf der Welt besitzen.

                              Ich weiß, hilft dem Freund auch nicht weiter. Wollte nur mal mein Unbehagen kundtun (auch wenn ich als Berufstätige sicher nicht mehr an menschlichen Umgang in der Geschäftswelt glaube - insofern traurige Realität der Fall!).

                              Alles Gute!

                              Anke

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                              • RE: Traurig, traurig!


                                Hallo _AnkeF_ ,
                                schönen Dank für Deine Anteilnahme - ich rudere da auch als helfen Wollender, hoffte "nebenbei", daß sich viell. jemand meldet, der auch mit dieser "Gelegenheitsursachen-Klausel" zu kämpfen hatte- egal in welchem Versich. fall-, um einfach mal zu sehen, WIE das sich taktisch vergleichsweise entwickelte (ohne Namen von Personen od. der Vers. gesellsch. natürlich). Ich warte mal ein bißchen ab.... - Viele Grüße!

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