Zu zwei verschiedenen Neurologen wegen gleicher Grunderkrankung
Hallo, ich war letztens beim Neurologen, da ich Schmerzen und Taubheitsgefühl im Handgelenk/ Finger habe. Der Neurologe erschien mir wenig kompetent und hat mir relativ starke Neuroleptika verschrieben. Ich würde mir gerne eine Zweitmeinung holen und habe nächste Woche einen Termin bei einem anderen Neurologen. Darf ich das rein rechtlich, also muss dies die Krankenkasse akzeptieren oder kann es im schlimmsten Fall sein, dass ich die Behandlung Nr.2 selbst zahlen zahlen muss? Ich habe das Rezept für die Tabletten noch noch eingelöst.
Re: Zu zwei verschiedenen Neurologen wegen gleicher Grunderkrankung
Das ist normalerweise kein Problem, du hast rechtlich gesehen ein Recht auf eine Zweiteinung, auch ob du ein Rezept eingelöst hast oder nicht spielt dabei keine Rolle.
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Gast
Re: Zu zwei verschiedenen Neurologen wegen gleicher Grunderkrankung
Zuvor schon mal einen Orthopäden aufgesucht der auch
spezialisiert ist auf Hand (Schulter, Arm) ?
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