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Drogenscreening
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Re: Drogenscreening
Man kann alles, aber als erstes solltest du die zur Rede stellen, ggf mit Anwalt.
Ich meine, es können bei Patienten sicher notfallmäßig Symptome auftreten, wo auch ein Test ohne dessen Einwilligung ok ist, z.B. wenn er sie nicht geben kann aber das Ergebnis wichtig für die Behandlung ist.
Es wird also sicher die Ausnahmen von der Regel geben, die dann den Umständen geschuldet sind.
Also erst einmal nachhaken, bevor du mit Kanonen schießt und vor allem über die rechtliche Seite informieren.
Schließlich kann so etwas auch für dich sehr teuer werden.
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