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AOK-Nord "Kunden" sollten IMMER einen Rettungswagen rufen,wenn...

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  • AOK-Nord "Kunden" sollten IMMER einen Rettungswagen rufen,wenn...

    ...sie gesundheitliche Probleme wie Schwindel,Übelkeit,Brustschmerzen,oder Schmerzen in den Knien,Beinen,Füßen haben und EU-Rentner oder Chroniker* mit Grundsicherung nach dem SGB 2 sind und noch keine Pflegestufe haben. Notfahrten zu ambulanten Behandlungsterminen werden nicht bezahlt.

    *Diabetes,Hypertonie,Polyneuropathie,Apnoe,etc.

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