AOK-Nord "Kunden" sollten IMMER einen Rettungswagen rufen,wenn...
...sie gesundheitliche Probleme wie Schwindel,Übelkeit,Brustschmerzen,oder Schmerzen in den Knien,Beinen,Füßen haben und EU-Rentner oder Chroniker* mit Grundsicherung nach dem SGB 2 sind und noch keine Pflegestufe haben. Notfahrten zu ambulanten Behandlungsterminen werden nicht bezahlt.