ich habe einen sechs jährigen Sohn. Dieser hat beim Spielen draussen eine Dose mit Sprühfarbe gefunden. Natürlich hat er die Gelegenheit genutzt um den Wohn/Aussenbereich etwas farbenfroher zu gestalten. Meine Reaktion könnt ihr euch ja evt vorstellen, aber darum soll es nicht gehen.
Bis zu dem Zeitpunkt war ja alles klar: kein Problem, wir haben ja unsere Versicherung. Also den Schaden schnell an den vermieter gemeldet. Ein kostenvoranschlag wurde erstellt, den ich dann an die Hausratsversicherung gesendet.
Nach 2 Wochen kam nun ein Ablehnungsbrief der Versicherung. Grund:
-Nach § 828 Abs. 1 ist ein Kind unter 7 nicht für die Strafe verantwortlich
- Aufsicht wurde auch nicht verletzt
Ausserdem stand noch drinne das der Geschädigte das selber zahlen müsse....
Kann doch nicht sein das niemand für den Schaden haftet nur weil das Kind 7 ist...
Wie soll ich das blos dem Vermieter beibringen?
Gibt es irgend eine Möglichkeit das die Versicherung trotzdem zahlen muss?
Danke,
Jakob
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