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Schwerbehindeung bei Krebs

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  • Schwerbehindeung bei Krebs

    Hallo, zwei Fragen : ich habe die Diagnose erhalten,dass ich an krebs erkrankt bin ( Morbus Waldenstroem) ,muss momentan nicht behandelt werden ,Arzt spricht von wait and watch .
    Kann ich trotzdem einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen ?
    Zweite Frage : bislang habe ich unterschiedliches gehört: bei Schwerbehinderung kann ich mit 60 in Rente -also ich bin jetzt 58 -wieviel Abschäge muss ich dabei in Kauf nehmen oder hängt das dann wieder mit der Zahl der Beitragsjahre zusammen .Für Info vielen Dank und Gruß Supporter


  • Re: Schwerbehindeung bei Krebs

    Hallo


    Das mit 60 stimmt aber nicht bei Baujahr 1955.Es kommt natürlich auch auf die Beitragsjahre an.Ich bin Baujahr 1956 und dürfte offizell 2022 im Februar in Rente ohne Abzüge gehen.Bei ner Schwerbehinderung ab 50% gehts ohne Abschläge 2 Jahre früher.
    Es gibt auch im Internet beim Rentenforum eine Tabelle wo du es berechnen kannst.
    Die EMR kannst du auch einreichen jetzt um die genehmigt zu bekommen mußt du allerdingst in den letzten 5 Jahren 36 Monate Beitrag bezahlt haben .
    Beim Antrag auf den GdB den du beim Versorgungsamt stellst alle Krankheiten und Einschränkungen mit an geben möglichs neue Arztberichte mitschicken und einen Bericht was und wie dich einschränkt nicht die Diagnosen sondern die Einschränkungen werden bewertet.Dazu muß eine Krankheit schon mindestens 7 Monate bestehen.
    Ich bin rückwirkend zum 1.2.2012 mit Bescheid vom 15.2.2013 bis zum 31.1.2015 EMR also erstmal befrißtet.Habe PTBS ,Arthrose rechtes Knie und Knietepe mit Funktionsstöhrung,WS Arthrose mit BSV und Vorwölbungen sowie Facettengelenkarthrose und Osteochondrose,sowie Reitzblase.Jetzt sind nioch Hand und Fingerarthrose sowie Fußgelenkarthrose dazu gekommenwas aber bei der EMR nichts mehr ändert sondern ne Verschlimmerung beim GdB da habe ich 50% biisher.
    Hoffe ich konnte dir helfen bei Krebs gibst meistens 50% aber nur für 5 Jahre.
    LG SONJA

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