Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellen Gründen stelle ich an dieser Stelle folgende Frage ein:
>>>Wer, außer Gesetzgeber, Ärztekammer etc., sind gegenüber Hausärzten weisungsbefugt?<<<
Vielen Dank!
MfG!
Vielen Dank für die Antwort -sie deckt sich im Prinzip mit der Aussage einer parallel erfolgten Antwort einer spezialisierten Anwaltskanzlei!
Die konkreten Gründe der Frage bin ich gern bereit darzulegen, jedoch nicht hier im Forum, da dies den Rahmen sprengen würde. Bei anhaltendem Interesse bitte Übersendung der E-Mail-Adresse!
MfG!
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