A wird begutachtet.
Festgestellt wird, dass
"das Daumengrundgelenk um ca. 50 % und das Daumenendgelenk um ca. 1/5 eingeschränkt ist und dass eine objektivierbare Einschränkung der Beugung beider Daumengelenke vorliegt. Insgesamt liegt eine Minderung der Funktionsfähigkeit i. H. v. 1/20 Daumenwert links vor."
Hier das dazugehörige Messblatt für obere Gliedmaßen nach der Neutral-0-Methode
http://www.uploadarea.de/files/121o1...dm7wxiv42z.pdf
Ist 1/20 korrekt oder müsste es mehr sein? Wenn mehr, warum?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU