ich wende mich an Euch, da eine Freundin in einer verzweifelten Situation ist. Sie und ihr Mann können kein Kind bekommen und wünschen sich seit neun Jahren sehnlichst ein Baby. Nun haben Sie als Adoptivpflegefamilie einen Säugling bekommen, der seit fünf Wochen in sehr liebevoller Umgebung bei Ihnen lebt. Aufgrund eines Behördenstreits und entgegen der dringenden Empfehlung der sachverständigen Psychologen und den Wunsch der leiblichen Eltern soll meiner Freundin und ihrem Mann das Kind wieder weggenommen werden. Sie sind todunglücklich und sehr verzweifelt und wissen nicht mehr, was sie machen sollen.
Meine Freundin und ihr Mann fühlen sich wie ein Spielball der Behörden, die sich nicht um das Wohl des Kindes scheren. Darum versuche ich nun Leute zu finden, die sich für die Sache des Kindes einsetzen. Unten findet Ihr weitere Informationen zu dem Thema. Ich habe Euch auch einen vorformulierten Beschwerdebrief an den zuständigen Landrat angehängt, der entscheiden kann, dass das Kind bei meiner Freundin und ihrem Mann bleiben soll. Bitte helft, öffentlichen Druck auf ihn auszuüben - vielleicht kann das noch etwas bewirken!
Viele Grüße & herzlichen Dank im Voraus,
die Traurige
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Adoptionsdrama: Behördenstreit gefährdet Wohl eines Säuglings
Gegen das Gutachten zweier unabhängiger Sachverständiger, gegen die Empfehlung des Petitionsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags, gegen den Wunsch der leiblichen Eltern, gegen die Empfehlung der bestellten Vormünderin und vor allem gegen das Wohl des betroffenen Kindes soll ein 17 Wochen altes Mädchen aus seiner jetzigen Adoptionspflegefamilie, zu der es laut psychologischer Sachverständiger schon Bindungen aufgebaut hat, herausgeholt werden. Grund ist ein Kompetenzstreit zwischen den involvierten Behörden.
Im Juni dieses Jahres hat das Kreis-Jugendamt Rhein-Sieg das Mädchen in eine Kurzzeit-Pflegefamilie vermittelt, weil die leiblichen Eltern des Kindes nicht in der Lage sind, sich um das Baby zu kümmern. Die Pflegefamilie, in die das Kind kam, hat bereits drei leibliche Kinder und ist bisher nicht als Adoptionspflegefamilie anerkannt. Damit handelte das Kreisjugendamt Rhein-Sieg gegen die Empfehlung einer Sachverständigen, die aus psychologischer Sicht geraten hatte, das Kind in eine Adoptionspflegefamilie zu vermitteln: Das Kind sollte laut Gutachten von Anfang in einer Adoptionspflegefamilie betreut werden, zu der es eine langfristige Beziehung aufbauen könnte.
Die Pflegefamilie stand nie unter den Adoptionsbewerbern. Das Kreisjugendamt hat nun aber kurzfristig entschieden, die Pflegefamilie in das Adoptionsbewerberverfahren aufzunehmen, damit das Amt keine Formfehler einräumen muss. Trotzdem verstößt das Kreisjugendamt damit gegen geltendes deutsches Recht, denn in Deutschland dürfen Eltern über 40 Jahre keinen Säugling adoptieren. Die Eltern der Pflegefamilie haben dieses Alter aber schon überschritten.
Da das Kind entgegen dem Gutachten in keine Adoptionspflegefamilie gegeben wurde, entzog das Amtsgericht Siegburg dem Kreis die Vormundschaft und übertrug sie auf eine Vormünderin. Diese vermittelte das Kind mit Hilfe einer anerkannten und qualifizierten Adoptionsvermittlungsstelle in eine Adoptivpflegefamilie. Diese neuen Adoptivpflegeeltern können kein eigenes Kind bekommen und wünschen sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind. Seit fünf Wochen wird das Kind dort liebevoll und sehr gut betreut.
Das Kreisjugendamt Rhein-Sieg sah sich vom Amtsgericht Siegburg in seinen Kompetenzen beschnitten. Gemeinsam mit den früheren Pflegeeltern, die das Kind zurück haben wollen, schaltete es einen Anwalt ein, um gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht einzureichen. Das Oberlandesgericht gab dieser Beschwerde statt und verlangte daraufhin von der Adoptivpflegefamilie, bei der das Kind seit nun fünf Wochen lebt, die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie.
Die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie verstößt nach Aussagen der sachverständigen Psychologin eklatant gegen das Kindeswohl: Das Baby hat zu den jetzigen Adoptivpflegeeltern bereits eine Bindung entwickelt und würde nunmehr einem mehrfachen Orts- und Bezugspersonenwechsel ausgesetzt werden. Das Kind ist im entwicklungspsychologisch wichtigen Alter von 12 Wochen in die neue Adoptivpflegefamilie gekommen. Ab der 12. Woche entwickeln Babys eine intensivere und bewusstere Bindung an ihre Beziehungspersonen. Aus psychologischer Sicht sollte das Kind daher unbedingt dort bleiben, wo es jetzt ist. Das Kreisjugendamt will aber in der Auseinandersetzung mit dem Familiengericht, welches ihm die Vormundschaft entzogen hatte, ein Exempel statuieren. Dieser Streit wird auf dem Rücken dieses kleinen Kindes ausgetragen!
Das Jugendamt Troisdorf, in dessen Bezirk das kleine Kind sich jetzt aufhält, hat sogar die Inobhutnahme des Kindes gem. 42 SGB VIII veranlasst, um die dringende Gefahr für das Kind abzuwenden. Auch diese Inobhutnahme hat das Oberlandesgericht abgetan und sie sogar für rechtswidrig bezeichnet, weil sie den Vollzug der Anordnung des Gerichtes behindere.
Alle Versuche, auch des Bürgermeisters von Troisdorf, vermittelnd in der Sache einzugreifen, sind gescheitert. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn sieht sich nicht veranlasst, das Kreisjugendamt Rhein-Sieg, das ihm unterstellt ist, anzuweisen, den Streit zu beenden. Deshalb muss ein Kind zurück zu früheren Pflegeeltern, an die es keine Erinnerung mehr haben wird. Deshalb müssen die Adoptiveltern, die sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind wünschen, das Kind wieder hergeben.
Die neusten Entwicklungen:
Am Mittwoch letzter Woche, den 20.09., hörte sich der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags die Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter an. (Zitat Landtag NRW, Website: Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. [...] Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind.) Der Petitionsausschuss empfahl, das Mädchen zum Wohl des Kindes in der jetzigen Adoptionspflegefamilie zu lassen.
Auch die leiblichen Eltern haben sich geäußert: Sie wünschen sich, dass das Kind in der jetzigen Adoptionspflegefamilie bleibt. Die Adoptionspflegefamilie ist bereit, den leiblichen Eltern den Kontakt zum Kind regelmäßig zu gewähren.
Am 9. Oktober findet nun eine weitere Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Köln statt, damit das Urteil vor dem Hintergrund der neusten Entwicklungen überdacht werden kann. Zudem hat die Vormünderin vorausschauend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingelegt, um zu erreichen, dass das Kind entsprechend der vorliegenden Gutachten und der Empfehlung des Petitionsausschusses in der jetzigen Adoptionspflegefamilie bleiben kann.
Obwohl noch eine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht ansteht, will das Kreisjugendamt weiterhin das Mädchen aus der jetzigen Adoptionspflegefamilie herausholen. Damit nimmt das Kreisjugendamt in Kauf, dass das Kind durch den häufigen Orts- und Bezugespersonenwechsel eklatant gefährdet wird.
Personen, die sich dafür einsetzen möchten, dass das Kind in der sicheren Obhut der Adoptionspflegefamilie bleiben kann, wenden sich bitte an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn (frithjof.kuehn@rhein-sieg-kre is.de). Herr Kühn kann in seiner Funktion als Landrat und Verantwortlicher für das Kreisjugendamt Rhein-Sieg entscheiden, dass das Kind in seiner vertrauten Umgebung bleiben darf. Er versteckt sich aber hinter der fadenscheinigen Behauptung, er müsse einen Beschluss des Oberlandesgerichtes vollstrecken.
Fragen Sie ihn, ob ihm das Wohl dieses Kindes wirklich am Herzen liegt und warum er sich über die dringende Empfehlung der Sachverständigen, das Kind in der jetzigen Adoptionspflegefamilie zu belassen, hinwegsetzt.
Ansprechpartner:
Rhein-Sieg-Kreis
Herrn Landrat Frithjof Kühn
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: (02241) 13-0
Fax: (02241) 13 24 44
E-Mail: [email protected]
Artikel im Kölner Express:
http://www.express.de/servlet/Satell...=1158758474503
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E-Mail an: [email protected]
Sehr geehrter Herr Landrat Kühn,
mein Name ist ... Ich wohne in ...
Ich habe von dem 17-Wochen alten Mädchen gehört, das aus seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie rausgeholt werden soll, um in eine andere Pflegefamilie gebracht zu werden.
Eine sachverständige Psychologin hat dringend davon abgeraten, da das Kind schon Bindungen zu seinen jetzigen Adoptivpflegeeltern aufgebaut hat und ein abermaliger Orts- und Bezugspersonenwechsel dem Kind schaden würde. Zudem wird das Kind in seiner jetzigen Familie sehr gut und liebevoll betreut.
Auch der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich dafür ausgesprochen, das Kind in seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie zu belassen. Doch Ihre Behörde will sich über diese Empfehlung hinwegsetzen!
Ich kann nicht verstehen, warum das Wohl des Kindes auf so fahrlässige Weise gefährdet werden soll, wenn es sich doch jetzt in einer sehr geeigneten Familie befindet. Das macht keinen Sinn. Geben Sie dem Kind die Chance, in einer stabilen Umgebung aufzuwachsen und ein behütetes Leben zu führen. Die jetzige Zeit und die kommenden Jahre sind sehr prägend für das Kind. Es ist unmoralisch und verwerflich, den Zuständigkeitsstreit zweier Behörden auf dem Rücken eines Säuglings auszutragen. Wenn es jetzt hin und her gezerrt wird, wird es emotional immer darunter zu leiden haben.
Die Zukunft des Kindes liegt in Ihrer Hand. Sie können in Ihrer Funktion als Landrat das Hin- und Hergezerre des Kindes beenden! Nehmen Sie diese Verantwortung an und veranlassen Sie, dass das Kind in seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie bleiben darf!
---> Die Öffentlichkeit interessiert sich für das Mädchen. Wollen Sie, dass Ihr Ruf unter diesem Fall leidet???
Mit freundlichen Grüssen,
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