ganz kurze erläuterung:
mein freund pkv , ich gkv..., mein freund verursacher.....
wir sind noch nicht verheiratet, macht bei der pkv auch kein problem.
probleme machen die mit der abrechnung...
die haben uns vorab 3 iuis genehmigt.....
allerdings erkennen sie die ärztlichen behandlungskosten für mich entgegenkommender weise mit dem 1,0fachen goä-satz an.....
darf das sein und wo steht sowas geschrieben?
dachte eigentlich daß sie, da mein freund der verursacher ist...alle kosten 100% übernehmen müssen???
kann uns da jemand tips geben, wie wir vorgehen können?
widerspruch haben wir schon eingelegt, aber darauf kommt die antwort::, bgh urteil vom 03.03.2004......
verursacherprinzip usw...
im nächsten abschnitt dann:
aber im bgh urteil wurde keine aussage darüber getroffen, in welcher höhe das pkv die kosten der gesetzlich versicherten ehefrau übernehmen muß.
unseres erachtens kann dem bgh urteil daher keine verpflichtung zur übernahme der goö regelsätze entnommen werden. der bgh hat zu diesem punkt gar nicht stellung genommen und somit offen gelassen, wie und in welchem umfang die leistungen für die nicht privat krankenversicherte ehefrau honoriert werden.
ist sowas rechtens?
sind am verzweifeln und kommen nicht weiter....
danke im voraus
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