Ich muss ein Referat über Masern schreiben und brauche jetzt ein paar gesetzliche Informationen. Stimmt es, dass jede Masernerkrankung namentlich beim Gesundheitsamt genannt werden muss? Bitte um einige Infos.
Danke.
Katrin
Pépé
RE: Masern
Hallo Katrin!
Soweit ich weiß, muß die Masernerkrankung dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Sollte es sich aber um ein Referat handeln, welches etwas über die gesetzlichen Bestimmungen hinausdenkt, möchte ich Dir ein recht objektives Buch (aus der Bücherei?) empfehlen: "Impfen-Pro&Contra" von Martin Hirte!
(Die Ärzte dieses Forums und alle StKo-Fans mögen mir verzeihen...!)
Viele Grüße Pépé
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Grüber/Wahn
RE: Masern
Masern: Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod sind meldepflichtig.
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