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Längerfristige Lymphknotenschwellung b. Kleinkind

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  • Längerfristige Lymphknotenschwellung b. Kleinkind

    Bei meinem heute 21 Monate alten Sohn bemerkte ich vor über einem halben Jahr eine einseitige Schwellung hinter dem linken Ohr, ohne Begleitsymptome. Mein Kinderarzt diagnostizierte eine harmlose Lymphknotenschwellung und bemerkte, daß dies bei Kleinkindern und Kindern bis ca zum 10. Lebensjahr vorkommen könnte und harmlos wäre solange nicht Symptome wie Fieber, Müdigkeit o. ä. hinzukämen. Zur Kontrolle wurde noch eine Blutuntersuchung gemacht, die jedoch auch negativ ausfiel. Nun besteht diese Schwellung mitlerweile aber schon seit über 6 Monaten. Der Knoten läßt sich verschieben und hat wenn nur minimal an Größe zugenommen. Ist dieses wirklich völlig unbedenklich oder sollte man doch genauere Untersuchungen anstreben? Mein Sohn hat nach wie vor keine weiteren Krankheitssymptome.


  • RE: Längerfristige Lymphknotenschwellung b. Kleink


    Hallo,
    unser Sohn hat seit über 4 Monaten einen ebensolchen Lymphknoten. Diverse Kinderärzte
    meinten übereinstimmend, daß es wichtig sei, daß der Knoten verschieblich ist. Schon eine leichte Hautirritation kann über lange Zeit diese Schwellung verursachen. Uns hat diese Auskunft sehr beruhigt, da unser kleiner im Winter grundsätzlich Probleme mit der Haut hat.

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    • RE: Längerfristige Lymphknotenschwellung b. Kleink


      Hallo,
      unser Sohn hat seit über 4 Monaten einen ebensolchen Lymphknoten. Diverse Kinderärzte
      meinten übereinstimmend, daß es wichtig sei, daß der Knoten verschieblich ist. Schon eine leichte Hautirritation kann über lange Zeit diese Schwellung verursachen. Uns hat diese Auskunft sehr beruhigt, da unser kleiner im Winter grundsätzlich Probleme mit der Haut hat.

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      • RE: Längerfristige Lymphknotenschwellung b. Kleink


        Guten Tag,
        eine Reihe von Kinder weisen vergleichbare Lymphknotenveränderungen auf - auch über einen längeren Zeitraum.
        Bei Fehlen anderer Symptome und normalem Blutbild besteht in der Regel kein weiterer Handlungsbedarf.
        Eingeschränkt wird diese Aussage dadurch, dass ich den Befund nicht selbst beurteilen kann.
        MfG
        Dr. Liebke

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