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Kinder selber impfen?

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  • Kinder selber impfen?

    Unlängst führten wir im privaten Kreis eine angeregte Diskussion darüber, ob man für's impfen zahlt oder ob man sich den kleinen Impfbeitrag (meistens so um die 10 Euro), den Ärzte für die Impfung einheben, besser ersparen und sich selbst bzw. seine Kids selber Impfen soll.
    Eine Freundin meiner Frau steht nämlich auf dem Standpunkt, dass man es ihr 'nicht verbieten kann', sollte sie ihre Kids oder sich selber und ihren Mann, selbst impfen. Das sei 'immerhin eine Kostenfrage' und bei einer 'fünfköpfigen Familien kostet das dann 50 Euro!'. Sie würde sich das Geld lieber sparen, als es 'den Ärzten in den Rachen zu werfen.'
    Ich stehe jedoch auf dem Standpunkt, dass dies nicht zulässig ist. Immerhin ist sie ja keine Ärztin und verfügt auch über keine sonstige medizinische Ausbildung. Wäre sie Diplomkrankenschwester, würde ich damit kaum ein Problem haben. Ich meine, was ist, wenn es zu etwas Unvorhergesehenem kommt? Mir stellt sich dann nämlich auch die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen.

    Meine Frage an die Experten:
    Wie sieht das Ganze rechtlich aus, wenn sagen wir, ein Kind oder auch ein Erwachsener, der von einer Person geimpft wird, die dazu nicht berechtigt ist, auf eine derartige (ärztliche) Maßnahme in irgendeiner Form reagiert? Kann man in so einem Fall belangt werden? Ich meine, allein der Umstand, dass so etwas vielleicht innerhalb einer Familie gemacht wird, rechtfertigt meiner Meinung nach nicht, dass man Tätigkeiten durchführt, die eigentlich eingens dazu ausgebildeten Ärzten, Krankenpflegern ... vorbehalten sind, oder? Ich kann doch nicht einfach auf gut Glück irgendwo hineinstechen, und ein Impfserum verabreichen.

    Meine Frau und ich bleiben jedenfalls bei unserem Entschluss, lieber die Hand voll Euros für die Impfungen zu riskieren als mögliche gesundheitliche oder rechtliche Konsequenzen ...


  • Re: Kinder selber impfen?


    Hallo,
    Die Diskussion erscheint mir überflüssig, da bei Kindern nie eine Praxisgebühr verlangt wird! Erst bei Patienten über 18 Jahren ist die Zuzahlung von 10 Euro einmal im Quartal gesetzlich vorgeschrieben.
    Und auch bei Erwachsenen sind die normalen Standard-Impfungen (entsprechend den STIKO Empfehlungen) wie die Vorsorgeuntersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen. Werden aber bei diesem Arztbesuch andere Leistungen in Anspruch nehmen (Untersuchung, Beratung, Fragen zu anderen Dingen,...) wird die Praxisgebühr fällig. Andere Impfungen (spezielle Reiseimpfungen) müssen aber selber gezahlt werden (am besten sollte vorher bei der Krankenkasse angefragt werden).

    Ansonsten ist zu ihrer Unterhaltung anzumerken, dass es natürlich jedem selbst überlassen ist was er mit seinem Körper macht. Aber sollten Komplikationen auftreten (allergische Reaktionen, Schock, Infektionen, .....) haben sie Zuhause natürlich ein Problem und auch haftungsrechtlich werden sie bei Auftreten eventueller Impfschäden /Nebenwirkungen den Impfserumhersteller gegenüber kaum eine Chance haben. Falls man dann noch Kinder durch ungelerntes Personal impfen lässt wäre aus meiner Sicht noch zu überlegen ob es sich nicht um eine strafbare Körperverletzung handelt- (aber das sollten Sie besser mit einem Juristen klären) .
    Viele Grüße
    P. Scheuermann

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