ich habe mal eine Frage:
ich bin derzeit im 5. Monat schwanger, mein Freund und ich planen eine Hochzeit erst nach der Geburt unseres Kindes in 2008.
Kann das Kind nun einen Doppelnamen von mir und ihm bekommen und geht nur automatisch meiner? Und wie ist das dann nach einer Heirat, habe gehört, der Vater müsste sein eigenes Kind adpotieren, damit es dann seinen Namen bekommt.
Und wenn das Kind nun bei der Geburt meinen Namen bekommt, steht dieser ja für immer in der Geburtsurkunde oder? Könnte es dann im Falle des Falles bei einer Scheidung immer wieder meinen Namen also den Geburtsnamen zurückbekommen?
So viele Fragen, hoffe jemand kennt sich mit solchen rechtlichen Fragen aus...
Danke Kiwi
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