Hallo,ich war diese Woche beim Ohrenarzt und der hat festgestellt das ich links 40% und rechts 30% schlechter höre. Links sogar Tendenz zu 45%. Nächstes jahr möchte er sich mit mir über Hörgeräte unterhalten. Ich habe seit meiner Kindheit Probleme,vor allem mit dem linken Ohr. (Loch im Trommelfell,Mittelohrentzündung u.a) Meine Frage ,ich bin im öffentl.Dienst,habe den ganzen Tag Telefon und Publikum kennt sich einer mit Gleichstellung aus. Ich habe überhaupt keine Ahnung und möchte mich bevor ich überhaupt etwas unternehme ganz genau informieren. Muß ich mehrere Ärzte konsultieren?? Bitte helft mir.
PD Suckfüll
Hörsturz
Am besten Sie suchen Ihren Betriebsarzt auf. Mit ihm können Sie besprechen ob eine Begutachtung Ihres Grades der Behinderung sinnvoll ist.
liegt infolge Behinderung ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 nicht vor, so besteht keine Schwerbehinderteneigenschaft. Wenn der Grad der GdB aber mindestens 30 beträgt, kann der Behinderte beim Arbeitsamt die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen. Diesem Antrag kann das Arbeitsamt nur entsprechen, wenn der Behinderte infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz - nicht erlangen oder
- nicht behalten kann.
Ich bin selbst Träger von 2 Hörgeräten und kann aus eigener Erfahrung berichten, dass es sehr schwer ist als Schwerbehinderter anerkannt zu werden.
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