Es ist ein Versagen, transprothetische Leckage, dieser Stimmprothese 47 Tage nach Implantation bekannt.
Atos medical GmbH Deutschland bewirbt diese (Langzeit)Prothese u.a. mit Veröffentlichungen, die von einer durchschnittlichen Verweildauer von 300 Tagen berichten.
Atos USA stattet diese Prothese sogar mit einer Austausch- und/oder Geld-zurück-Garantie aus, bei einem Versagen innerhalb 180 Tagen nach Implantation.
Atos D hingegen ist nach Reklamation der Leckage nach 47 Tagen weder bereit die ActiValve zu tauschen (Mängelhaftung), noch den Kaufpreis (ca. 3.500,- EUR) zurück zu erstatten. Man ist zu gar nichts bereit.
Fazit:
Ungenügende Firmenpolitik
Die Pat. denen eine ActiValve implantiert werden soll, sollten darüber aufgeklärt werden, dass bei einem vorzeitigen Versagen keinerlei Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller, bzw. dem Auslieferer bestehen.
Das Problem der Gewährleistung bez. Mängelhaftung § 476 BGB muss wohl gerichtlich geklärt werden.