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Heiserkeit und Stimmbänder

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  • Heiserkeit und Stimmbänder

    Hallo liebe Mitglieder,
    seit einigen Monaten hört sich meine Stimme ab und zu heiser an ohne daß ich erkältet bin.
    einige Stunden später ist alles wieder ok.
    Nachdem sich das in letzter Zeit in kürzeren Zeitabständen wiederholte habe ich meine HausDoc deswegen gefragt. Der Hals war etwas gerötet aber das wäre nochm sehr wenig.
    Sie schickte mich zum HNO, damit dieser die Stimmbänder prüfen sollte.
    Der HNO stellte zunächst mal fest, daß keine total-gefährliche erkrankung vorläge. Das ist ja schon mal gut.
    Aber wegen meiner Tabletteneinnahme (Herz-OP-Bypass in 2007) muß ich laufend Tabletten einnehmen, die im Magen-Trakt zuviel Säure produzieren, wie er mir erklärte.
    Und nachts kommen so 1 oder 2 Tropfen zurück und verursachen, daß die Stimmbänder gereizt werden.
    Wobei es aber nicht so stark sei, daß die Speiseröhre Schmerzen oder Sodbrennen verursachen würde.
    Ich habe schon mal Pantoprazol 20 mg, im Frühjahr 2011 für 4 Wochen eingenommen gegen Aufstoßen.. Er meinte, ich solle das Medikament Omeprazol 40 mg.
    Nun meine Frage:
    ich habe beide Medikamente verglichen. Sie haben einen für einen Laien fast identischen Wirkstoffinhalt. Klar er verschrieb 40 mg, das ist doppelte Dosis. Kann ich ja auch beim Pantoprazol haben.
    Kann mir ein Spezialist erklären, was der Unterschied ist?
    So langsam habe ich ausreichend Medikamente zu schlucken. Und immer eine Umstellung mag der Körper auch nicht.
    Viele Grüße


  • Re: Heiserkeit und Stimmbänder


    Beide Medikamente sind vergleichbar, die korrekte Dosierung ist aber sogar morgens und abends 40 mg.

    Kommentar


    • Re: Heiserkeit und Stimmbänder


      Vielen Dank für die Antwort.
      Nun bin ich aber etwas verwirrt. In den Gebrauchsanweisungen steht bei beiden Medikamenten, wenn vom Arzt nicht anders verordnet, täglich 20 mg. Wie kommen Sie auf die höheren Werte. das wären ja 80 mg.
      Wenn man also 20 mg aus 100 % ansetzt. Wären das ja 400 % im Vergleich zu den Angaben im Beipackzettel.

      Kommentar

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