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Stereo-TV-Hörset - Zuzahlung Hörgeräte

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  • Stereo-TV-Hörset - Zuzahlung Hörgeräte

    ich habe 2 Hörgeräte und trotzdem starke Probleme beim Fernssehen, alles zu verstehen. Nunmehr habe ich seit 1 Jahr Kopfhörer Kindsono Stereo TV-Hörsett SonoLightII. HAbe aber immer Probleme, da z.B. Störungen vorkommen, ich hebe meinen rechten Arm hoch, schon knackt es. Ich fasse in mein Gesicht ertönt Rauschen usw. Es war bereits zur Kontrolle, es wurde nichts gefunden. Nunmehr ist es wieder zur Kontrolle und ich bekam zur Überbrückung die nächste Generation Light III. Das ist noch schlimmer, auf einmal höre ich nichts mehr und es rauscht nur noch. Wer kennt auch so etwas?

    Dann noch etwas:

    Ich habe einen Beitrag gelsen, in dem es um Übernahme der weiteren Kosten für Hörgeräte geht. Ich weiss, daß es möglich ist, vor dem Kauf neuer Hörgeräte einen Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse zu stellen. Die lehnen zwar den zusätzlichen Betrag erst einmal ab, maß muß dann mit Klage drohen, dann wird oft der volle oder fast volle Betrag gezahlt. So wurde mir gesagt. Ich lese auch, daß hier jemand den Zusatzbetrag bei der BfA beantragen mußte. Nunmehr bin ich aber Rentnerin.

    wer kennt sich aus? Mit den normalen zuzahlungsfeien Geräten komme ich nicht aus, zumal ich eine Hyperakutis noch habe. Die Geräte , welche ich benötige, kosten sehr viel Geld, was ich nicht zahlen kann.

    betina


  • Re: Stereo-TV-Hörset - Zuzahlung Hörgeräte


    Den besten Rat bekommen Sie beim Hörgeräteakustiker, ggf sollten sie unterschiedliche Firmen aufsuchen.

    Kommentar


    • Re: Stereo-TV-Hörset - Zuzahlung Hörgeräte


      Leider ist das nicht so. Meine Hopfhörer waren bereits 2x zurückgegeben zur Kontrolle, mit dem ergebnis, alles ist in Ordnung.

      Zu den Zuzahlungen, da scheine ich besser informirt zu sein, als die AKustiker und die HNO-Ärzte. Denen ist überhaupt nichts bekannt, daß evtl. auch die Kassen höhere Zuzahlungen geben. es heißt z.B., wenn jemand - ich auch - befreit ist - indem er die Höhe seiner Zuzahlungen erreicht hat, daß dann auch die Höhe der Zuzahlungen bezgl. Hörgerät nicht vom Patienten gezahlt werden müssen.

      Nur, ganz genau kann mir niemand etwas sagen. Angeblich zahlen die Kassen nur, wenn man kurz vor einer Klage steht. betina

      Kommentar

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