Guten Tag,kann mir jemand sagen ob man bei Chronischen Tinnitus der seit ca.6 Jahren besteht in Verbindung mit einer beidseitigen Schwerhörigkeit links mittelgradig und rechts geringfügig Schwerbehinderten-Prozente beantragen kann.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Habe bereits 30% auf andere Krankheiten.
Da ich bis vor 7 Jahren selbst bei einer solchen Dienststelle gearbeitet habe, kann ich Ihnen versichern, dass m.W. für mittelgradige Schwerhörigkeit bds.ein Grad von 40, bei hochgradiger Schwerhörigkeit bds. ein solcher mit 50 und bei an Taubheit grenzend bds. 60; darüber bei vollständiger Taubheit bds. ca. 70; wenn Sie noch andere Gesundheitsstörungen haben, so wird darauf hingewiesen, dass Additionen von Schwerbehindertengraden nicht zulässig sind. Allerdings haben Sie u.U. schon einen Anspruch auf einen Ausweis.
Ich würde es daher mit einem Neufeststellungsantrag versuchen.
Ich selbst leide mittlerweile an einer praktischen Taubheit.
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