Die Tatsache ist vielen kaum bekannt, dafür aber die Kosten der Hörhilfen! Mir selbst seit 7 Jahren, in denen ich jedesmal brav die hohe rechnung mit geringem Anteil der KK bezahlt habe... :-(((
Hiermit möchte ich, daß möglichst viele Hörgeräteträger davon erfahren. Habe schon bei HNO- Arzt und Akustiker Fotokopien verteilt.
Die Deutsche rentenversicherung benötigt folgende Unterlagen zur "Prüfung des Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von Hörhilfen":
- Anpassungsbericht des Hörgeräteakustikers,
- Verordnung des HNO- Arztes,
- Kostenvoranschlag mit Ausweisung des Krankenkasen anteiles,
- Erklärung des Versicherten, aus welchen Gründen er berufsbedingt auf eine Hörhilfe bzw. höherwertiges Hörgerät angewiesen ist, einschließlich einer ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung mit Arbeitgeberbestätigung.
Wünsche uns, Hörgeräteträgern, gutes Gelingen :-)