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RV beteiligt sich an Hörgerätkosten...

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  • RV beteiligt sich an Hörgerätkosten...

    ... wenn der Hörgschädigte das Hörgerät auch imBerufsleben nutzt/ nutzen muß.

    Die Tatsache ist vielen kaum bekannt, dafür aber die Kosten der Hörhilfen! Mir selbst seit 7 Jahren, in denen ich jedesmal brav die hohe rechnung mit geringem Anteil der KK bezahlt habe... :-(((

    Hiermit möchte ich, daß möglichst viele Hörgeräteträger davon erfahren. Habe schon bei HNO- Arzt und Akustiker Fotokopien verteilt.

    Die Deutsche rentenversicherung benötigt folgende Unterlagen zur "Prüfung des Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von Hörhilfen":

    - Anpassungsbericht des Hörgeräteakustikers,
    - Verordnung des HNO- Arztes,
    - Kostenvoranschlag mit Ausweisung des Krankenkasen anteiles,
    - Erklärung des Versicherten, aus welchen Gründen er berufsbedingt auf eine Hörhilfe bzw. höherwertiges Hörgerät angewiesen ist, einschließlich einer ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung mit Arbeitgeberbestätigung.

    Wünsche uns, Hörgeräteträgern, gutes Gelingen :-)

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