ich bin neu hier und hätte ich gern ein Tip von dem Forum bekommen.
Wegen einer Berufskrankheit(Lärmschwerhörigkeit) mach eine Person, seine Ansprüche bei BG geltend. Diese lehnte seinen Anspruchsantrag mit der Begründung ab, die Ohrschäden wurden erst nach Aufgabe der Tätigkeit verschlimmert. Die BG hat sich auf eine Stellunnahme des von ihr beauftragten Gutachtens (HNO-Arzt)gestützt.
Frage: Kann sich eine Schwerhörigkeit nach Ende einer mit Lärm belastenden Tätigkeit verschlimmern. Was sagt die medizinische Lehrmeinung dazu ?
Vielen Dank im Vorraus
Belk
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